Druckschrift 
1 (1893) Von 1207 bis 1648
Entstehung
Seite
63
Einzelbild herunterladen
 

1S20-1S2I.

zurziett nit einheymisch, hat mir gnanter herre Dechandt gutwillig nach gegeben,solche gunst Im Jare vnd tag nach dato disses briues anßzubringen, des ich michhir Innen vor mich, mein Erben vnd Erbnehmen vorheysche vnd vorpfflichtige beitrewen vnd meynen warenn warten, wo ich, mine Erkenn vnd Erbnehmen solichmich (so!) thuen werden, wiell ich vnnd sollen ineine Erben vnd Erbnehmen

darumb (?) (geistlich) adder wertlich gericht leiden biß

meynem vorheischen gnng beschie

summa sampt den auffgelanuffen zc(inßen) . . .

widder «belegen vnd bezalen vrku

ineyn angeborn Sigell hirnnden Wsißentlich?)

lassen.

Gescheen vnd Geben am tage

Bischoffs Xmro ckomiui XV' neunzehn.

Unten in der rechten Ecke defectes Original auf Papier, von dessen Siegelaber keine Spur mehr vorhanden, im Herzogl. Anhaltischen Haus- und Staats-archiv zu Zerbst s. r. X. 69. v. V. f. 349 Nr. 173. Anscheinend ist die Urkundeentweder am Tage des heil. Nicolaus oder Martinas (oder Ambrosius?) ausgestellt.

101) 8. Mai 1S2«.

Matthias v. Oppen guittirt eigenhändig dem Vogte zu Coswig MatthäusKoch über den Empfang der ihm von wegen des Fürsten Wolfgang von Anhaltin Gemäßheit der Hauptverschreibung gezahlten 36 Gulden Zinsen.

Ich mattias von oppin mit disser meiner Hantschrift beken, das mirthewes Koch, söget czu Koswigk, von wegen des hochgebornn surstenn vnd heren,hernn Wolffgangen furstenn zcu Anhalt :c., meins gnedigen Herrn, XXXVIgülden czins nach lawth vnd Inhalt der heubt vorschreibung entricht, Solcherentrichtung, uemlich der XXXVI gülden zcins, Sage ich Im auff dissen termynyuytt, ledik vnd loß. Zcu meherenn vnd weitternn bekentnyß hab ich meyn an-geborn pitschafft an dyssen meyn Bryff thun drucken. Geben dynstagk nach demSontagk nach (?) Cantathe Im XX^"-

(X 3.)

Original im Herzogl. Anhaltischen Landes-Hauptarchiv zu Zerbst r. X. 69.v. V. k. 342 Nr. 174. Das aufgedruckt gewesene Siegel ist gänzlich abgefallen.Offenbar wurde bei der Niederschrift des Datums ein Versehen begangen.

102) 29. Juni 1S21.

Kurfürst Friedrich, Herzog von Sachse» bekundet, Friedrich v. Oppenmit der halben Dorfstätte Bosdorf unter den Bedingungen wie am 13. Juli 1507zu Mannlehn beliehen zu haben, indem er auch zugleich seinen Brüdern Rudolfund Matthias v. O. die gesammte Hand und Eventual-Succession verleiht.