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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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für das neuere Zeitalter aber hiervon gänzlich absah, sodaß sich im Laufe derZeit — und zumal nach der Auffindung vieler bisher noch unbekannt gewesenerUrkunden — der schließlich auch erfüllte Wunsch bei den Familien selbst geltendmachte, in einem besondern Werke das gesammte auf sie bezügliche Urkunden-material zu besitzen. Aber ungeachtet solchen Mangels nimmt dieses Werk dochnoch immer den hervorragendsten Platz unter allen genealogischen Schriften derfrühern wie der gegenwärtigen Zeit ein. Wohlbrücks Darstellung ist trotz allerMühe, die sich seine genealogischen Epigonen gegeben haben, unerreicht gebliebenin der meisterhaften Verarbeitung des fast immer in gewaltigein Strome fließendenMaterials, in der trefflichen Kürze und Prägnanz des Ausdruckes, in der ruhigenund würdigen Darstellung, in dein Maßhalten bei der Vorführung aller, wennnur kleinliche Dinge betreffender Daten. Zugleich aber war es ihm dadurchvergönnt, denen, die ihre Forschungen auf das Gebiet der beiden sächsischenHochstifter und der Altmark führten, ein aus bisher unbekannten Quellen er-mitteltes, insbesondere diplomatisches, dann aber auch auf hervorragende dynastischeund andere Familien bezügliches geschichtliches Material darzubieten. Von denGenealogen der letzten vier Jahrzehnte — ich meine hier nur die, welche als Nicht-familianten die Geschichte einzelner Geschlechter bearbeiteten — haben nur sehrwenige den Weg Wohlbrücks betreten und sind diesem Vorbilde wohl niemalsgleichgekommen.*)

Die allermeisten Familien-Geschichtsschreiber hielten es also für unumgänglichnothwendig, ihre Werke entweder mit einem Urkundenbuche abzuschließen oder siedamit beginnen zu lassen. Außer den schon erwähnten Schriften von Lisch nenneich insbesondere Wiggers so treffliche Geschichte der v. Blücher, Saß's Fortsetzungdes Oertzenschen Familienwerkes und v. MeyennS unlängst erschienene Geschichteder v. Pentz. Andererseits haben sich mehrere Familien mit der Herausgabe ihrerUrkunden unter Beifügung einer Einleitung in die Geschlechtsgeschichte, allgemeinerKapitel, sowie von Stammtafeln und Siegelabbildungen begnügt, wie ein derartiges1882 erschienenes gediegenes Werk über die Familie v. Heimbruch aus der FederGrotefends und andere vom Verfasser über die Grafen zu Eulenburg, die v. Gau-decker und v. Ostau vorliegen.

Es soll durch diese Vorbemerkungen nur in Kürze und beispielsweise an-gedeutet werden, welche verschiedenen Grundsätze für die Publikation genealogisch-historischer Arbeiten hier und dort, jetzt und früher befolgt sind, und es ist nichtder Zweck, hier die Vorzüge der verschiedenen Methoden zu erörtern, etwa umdas Erscheinen eines Urkundenbuches des Geschlechts v. Oppen und zwar vor dereigentlichen Geschichte desselben zu rechtfertigen.

War die Abfassung einer solchen darstellenden Geschichte von Hause ausbeabsichtigt, so war damit auch die Frage der Zweckmäßigkeit dahin entschieden, den

*) Ich führe als Beispiel nur Fraustadts Geschichte der v. Schönberg an.