miß zur Grundlage einer reich ssta'ndischcn Adclswürdc zu machen,weil er darin vielleicht eine Gefährdung! für seinen unehelichen un-cbcnbiirtigcn Sohn erkannt hatte, daher habe er alle Verbindung deskaiserlichen Adclsdiplomcs mit dem Fidcikommiß zerstört. Um solchenUnstnn zu behaupten, muß ein Mann wie Herr Wclcker total abwesendgewesen sein. Anton Günther hatte die rcichsständischc Adels-würdc selbst nachgesucht, er hatte die reichsunmittclbarcn Besitzungen,ausdrücklich zum Zwecke der Ausübung rcichsständischcrRechte, erhandelt, er hat noch nach dem letzten Testamentedie rcichsständischc Admissionssache seines Sohnes eifrig betrieben,und sich dabei auf das Grafcndiplom bezogen! Die rcichs-ständischc Adclswürde konnte seinen Sohn in seinen Besitzungen nurschützen, nicht gefährden, weil sie ihm die persönliche Qua-lification zu solchen Herrschaften sicherte. — 18) Seite 7verschweigt Herr Wclcker, daß der älteste Sohn der Sara Gcrdcsunter die unehelichen Kinder in das Taufrcgistcr eingetragen wurde. —19) Ueber die Gewissensehe spricht sich Herr Wclcker unter Verschmel-zung aller dagegen vorgebrachten Beweise, so einseitig und parteiischaus, daß dieses allein genügt, ihm die Bedeutung eines unbefangenenBeurthcilers zu nehmen. 20) Seite 10 schließt sich Herr Wclcker anlängst widerlegte Unwahrheiten an, indem er bei der Proklamation vom16. und 13. Octobcr 1835 von bewaffneter Mannschaft und Ersteigungder Burg, mit der von ihm selbst herrührenden Verbesserung des Sturm-läutens spricht. Die Diener des Beklagten waren es, welche dic Glockc zogen.— 21) Herr Wclcker zeigt sich S. 10 sehr unvollkommen unterrichtet.Der Kläger hat gegen das Jenaer Erkenntniß nicht den Rekurs, sonderndie Rcvisions- und Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen. 22) Herr Wclckerhat das Berliner Abkommen nicht genau gelesen; sonst würde crS. 1lnicht aus demselben ableiten, daß dem Kläger, im Fall das zweite Er-kenntniß das erste bestätigte, kein weiteres Rechtsmittel; dem Beklagte»aber falls gegen ihn entschieden würde, noch ein weiteres RckursmittelZustände. - 23) Bodenlose Phantasiccn bringt Herr Wclcker S. 11 vor,wenn er die Familicnverbindung mit den in Holland und England na-turalifirtcn Zweigen der Bentinck'schcn Familie als Unterstützungs-mittel des Klägers und seiner Brüder bezeichnet. Diesen Zweigen ist
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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
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