Siebenter Abschnitt.
Schritte der Bentinck'schen Familie wegen Anerkennung ihres hohenAdels. — Begriff des hohen Adels. — Standcsvcrhältnissc der Ben-tinck'schen Familie. — BundcSbcschluß vom 12. Juni 1845 über denhohen Adel der Bentinck'schen Familie. — Streitschriften. — Ver-halten der Oldcnburgischcn Regierung. — Publikation des BundcSbc-schluffcs. — Protcstation des faktischen Besitzers. — Verhalten dcs Obcr-appellationsgcrichls.
Ich habe geglaubet; nun glaub' ich erst recht!Und geht es auch wunderlich, geht es auch schlecht,Ich bleibe beim gläubigen Drben!
So düster es oft und so dunkel es war.In drängenden Nöthen, in naher Gefahr,Auf einmal ist's lichter geworden
G 5 t h e.
Nachdem das Jenaer Erkenntniß von der falschen Voraussetzungausgegangen war, daß die Ventinck'sche Familie zum niederenAdel gehöre, ohne, von dem einmal angenommenen prozessuali-schen Standpunkte aus, auf Beweis dieser streitigen Thatsachezu erkennen; nachdem in den Urtheilsgründen auf das Nichtbe-finden dieser Familie in dem, von der deutschen Bundesver-sammlung bekannt gemachten Verzeichnisse der Erlauchten, alsoauf die mangelnde Anerkennung oder Entscheidungvon Seiten des deutschen Bundes über deren hohen Adel, hinge-wiesen worden war: lag es dem Kläger und seinen beiden Brü-dern nahe, diese Anerkennung, die der Nichter erster