Sechster Abschnitt
Verhalten der Rcchtsfakultät Jena. — Referent und Korreferent. —Interessante L'Hombrcparthic bei dem Referenten. — Verletztes Spruch-geheimniß. — Protcstation gegen das Urtheil. — Ucbcreilte Absen-kung des Erkenntnisses. — Unwahres Vorgeben in Betreff der Urthcilö-griindc. — Deren erst nach neun Monaten erfolgte Nachscndung. —Nichtigkeitsklage. — Revisionsverfahren. — Aktcnschluß. — Wahleiner rcchtsprcchcndcn Fakultät.
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ES geht nicht zu mit frommen rechte» Dingen.
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Am vorigen Abschnitte ist zugleich mit den Hauptstreitfragendas von der Rechtsfakultät Jena in erster Instanz ergangencUrtheil seinem wesentlichen Inhalte nach mitgetheilt worden.Es ist nun zu berichten, wie es mit dessen Abfassung und Publi-kation zuging, und dann, welche Rechtsmittel ergriffen, undwie über dieselben weiter verhandelt wurde. Die hier obliegendeAufgabe ist keine angenehme, und gern würde man sich davonlosmachen, wenn nicht die zu erwähnenden Vorgange zu Nich-tigkeitsbeschwerden Anlaß gegeben hätten, nicht über dieselbengerichtlich verhandelt worden wäre und nicht die geschichtlicheVollständigkeit und Wahrheit deren Mittheilung erforderte. Essind setzt fünf Jahre seit jenen bedauerlichen Ereignissen ver-flossen; dieselben wurden seitdem vielfach erwogen, besprochen,