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ihre Sache ganz fremd geblieben. Auch wagt er hier den, für die hohenRegierungen beleidigenden durchaus ungcgründctcn Verdacht anzudeuten,daß sich dieselben in der Ventinck'schcn Sache durch aristokratischeGunst, nicht durch ihre wohlgcprüfte rechtliche Ueberzeugung leitenließen. Der Graf und seine Bruder waren an den deutschen Höfen fremd^und suchten deren Schutz nach ohne besondere Verwendung von Seitenihrer Regierungen! Es kostete ihnen sogar bei Einzelnen Muhe Gehörzu erhalten, und erst die genauere Prüfung ihrer Angelegenheit, erstdie Erkenntniß ihres Rechtes und der erlittenen Kränkung erwarb ihnenTheilnahme und Schutz. Das auf dieser S. 1l dem Großherzog vonOldenburg gespendete Shylock'sches Lob wird diesem schwerlich beneidetwerden.