Dritter Abschnitt.
Voreheliche Söhne des lctztrcgicrcndcn Grafen und deren Legitima-tion. — Kreditoren und Beamtcncinfluß. — Besitziibcrtragung auf denältesten lcgitimirtcn Sohn. — Schritte der legitimen Agnatcn. — Ein-geleiteter Prozeß. — Bcsitziibertragung auf den zweiten lcgitimirtcnSohn. — Testament des lctztregicrcndcn Grafen von 1818.
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Jo, der Vigibuzli, das isch die bösi Versuchung.
Hebel.
Aer letztregierende Graf hatte bald nach dem Tode seiner erstenGemahlin, einer Gräfin Neede (ch 24. November 1799), dieBekanntschaft eines Mädchens bäuerlicher Herkunft, SaraMargaretha Ger des, gemacht, und sie unter die Schloß-diencrschaft aufgenommen '"). In dieser Lage gebar sie dreiSöhne; 1891 den nach Amerika gegangenen Wilhelm Fried-rich, 1899 den nach dem Tode des letztregierenden Grafendurch die Gräflichen Beamten zum Befitz der Be nt inck'schenHerrschaften gelangten fetzigen Inhaber derselben, GustavAdolf, und 1812 den in K. K. Oefterreichischen Militärdienstenstehenden Friedrich Anton. Im Jahr 1813 verlor der
10) Sie ist aus Bockhorn, einem Oldenburgischen Orte in der Nähevon Varcl. Es ist später ihre Abstammung von lcibcigcnschaftlichcnVoreltern nachgewiesen worden; und selbst für ihre lcibcigcnschaftlicheGeburt wurden Beweise erbracht.