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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
Entstehung
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Fünfter Abschnitt

Hauptstrcitsragcn. — Einrede ex deerew v. Naroi. — BehaupteteAufhebung des Aldcnbnrgischcn Fideikommisscs durch die französischenGesetze. -- Gewissensehe. — Uncbcnbiirtigkcit des Beklagten. — Pri-vatfürstcnrccht und Lehnrccht. Entschcidungsqucllcn. — Ob Mantcl-kindcr lehnssucccssionsfähig. Ausschluß der Mantclkindcr nach denAldenburgischcn Familicnstatutcn. — Absicht des Fidcikommißstisters.Nanzauisches Grafcndiplom, wichtiges Jntcrprctationsmittcl. — Be-urtheilung, welche die einzelnen Rechtsfragen von der NcchtsfakultätJena erfuhren.

DaS Recht, das unS G-sehc gibt,

Die keine Willkühr bricht;

DaS offene Berichte liebtUnd gültig Urtheil spricht.

U h l a n d.

Die blos zur Verzierung dienenden verzögerlichen Einreden desBeklagten können hier unberührt bleiben, um so mehr, da sieselbst von der Fakultät Jena sämmtlich verworfen worden sind.Die wichtigeren Streitfragen aber, die jedoch hier nur in einigenwesentlichen und entscheidenden Punkten, doch hinreichend zur Be-gründung eines selbstständigen Urtheils, berührt werden können,bestehen in folgenden:

1) Der Kläger soll seines Rechtes durch einen bewaffnetenEinfall seines Bruders in Kniphausen (ex (leerete» 1). klarci)verlustig gegangen sein. Nach den vorhandenen Zeugenaussagen