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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
Entstehung
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Eile mit dem Jenenser Spruch abgeschickt; die rechtliche Be-urtheilung folgte aber erst neun Monate später nach, und —gedenkt jenes wichtigen, von dem Kläger in sei-nen Schriften für die Ausschließung der Mantcl-kinder nach der Absicht und dem Sprachgebrauchdes Grafen Anton Günther so sehr hervorgehobe-nen Grundes auch nicht mit einer Silbe!

Mitglieder des Spruchkollegs haben sich später mit derBehauptung entschuldigen wollen, daß, wenn auch die Urtheils-griindc über die erheblichsten und wesentlichsten Argumente desKlägers schwiegen, darin noch kein Beweis liege, daß diese beider Fakultät nicht mündli ch erwogen worden seien! Die Ur-theilogründe werden aber in der Negel und wurden auch in die-sem Fall von dem Referenten nach seiner schriftlichen Relationund nach der etwaigen schriftlichen Korrelation (?) ausgearbeitet;und es ist durchaus unwahrscheinlich, daß Hauptpunkte, welchein den Relationen enthalten gewesen wären, in den über Neben-punkte umständlich sich verbreitenden Urtheilögründeu ausgelassenmorden seien. Die neun Monate, welche die Fakultät nachihrem Erkenntnisse zur Ausarbeitung der Entscheidungs-gründe brauchte, wären dann sehr übel angewandt worden. Nein,man muß annehmen, daß jene in den Urtheilsgründen übergan-gencn Hauptpunkte, auch in dem Vortrage des Referenten undKorreferenten keine Stelle gefunden hatten; das ganze Ur-theil also auf untreuer Berichterstattung beruhte.

Wenn die deutschen Nechtsfakultäten als die Bewahrer dertiefsten und gründlichsten Nechtskunde gelten, so sollte auch einejede derselben immer und überall als Bekennerin und Vertreterineiner echten, wahren und unbestechlichen Gerechtigkeit sich be-währen. Nur so kann das Vertrauen zu ihnen, ihr Ansehenund Ruf erhalten werden.