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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
Entstehung
Seite
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Derselbe beginnt nämlich Seite 50 der gedruckten Urtheilsgrnndcmit einer sonst gar nicht hierher gehörigen und nur in der ange-deuteten Beziehung relevanten geschichtlichen Notiz über dieGraferhebung des Freiherrn Christian von Nanzau; erwähntdann, wie das Grafendiplom desselben im ersten Theil mit ande-ren um diese Zeit ausgefertigten Grasendiplomen übereingestimmt,darin aber sich von diesen unterschieden habe, daß jenes dieehelich erzeugte Leibeserben, eheliche Leibeserben, „so inrechter Ehe von ihnen erzeugt werden möchten"in die Gräfliche Würde berufen, „während in den andernblos von ehelichen Leibeserben gesprochen wird."Der Herr Referent führt alsdann mehrere dieser von dem Nan-zanischen hierin sich unterscheidenden Diplome an, die der GrasenVclcn, Grafeneck, Giech und Wolfenstein; eine, ganzans eigener Forschung des Referenten beruhende Mittheilung!Denn diese Verschiedenheit des Nanzauischen Diploms von an-dern Diplomen jener Zeit, war von den klägerischen BeiständenÜbergängen worden. Nach der Hervorhebung dieses dem HerrnReferenten offenbar wichtig erschienenen Umstandes erzählt der-selbe weiter: wie Anton Günther „nach dem Musterdieses Nanzau'schen Grafendiploms" eine Standcs-erhöhung seines Sohnes gewünscht habe, beruft sich auf dasOldenburgische Promemorial an Kurmainz, worin jene Bitteum eine gleiche Abfassung des Aldenbnrgischcn Diploms mit demNanzau'schen gestellt worden war, und führt dann jene erheb-lichen Stellen, welche aus dem Nanzauischen Diplom in dasAldcnburgische kamen, ihrer ganzen Länge nach wörtlich,und sogar unterstrichen an. Der geschichtliche Theil derUrtheilsgründe, welcher diese Thatumstände mit so sichtlicher,zu eigener Nachforschung anspornender Vorliebe berichtet, wurde,wie im nachfolgenden Abschnitt mitgetheilt werden wird, in der