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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
Entstehung
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schen Rumpelkammer der abgenagte Knochen der Gewissensehehervorgeholt. Es wurden gelehrte Werke darüber geschrieben,daß die Ehe eines Landesherrn der Trauung oder irgend eineranderen Förmlichkeit durchaus nicht bedürfe, daß sich dieser ver-möge seiner Episkopalgewalt von dergleichen Ueberflüssigkcitcndispensiren könne, daß es nicht nöthig sei, diese Selbstdispcn-sation öffentlich auszusprcchcn; er könne sie auch für sich behal-ten, eine Dame öffentlich als seine Konkubine gelten lassen, unddennoch, wenn nur beide sich heimlich als Ehegatten betrachteten,in wirklicher Ehe mit ihr stehen. Selbst ein Held der evange-lischen Kirche ließ sich noch vor einiger Zeit zu einem in Leipziggedruckten Gutachten bestimmen, das in seinen Konsequenzenbuchstäblich dahin führt: daß ein Landesherr eine Dame Abendszu sich kommen lassen, ihr seine eheliche Absicht erklären und denanderen Morgen sich wieder von ihr scheiden kann, ohne daßdie eheliche Geburt eines, aus dieser ephemeren Ehe entsprun-genen Kindes im mindesten bezweifelt werden dürfte. Was mandoch nicht alles in der Welt mit den rechten Mitteln erlangenkann!

Auf diese lockere rechtliche Unterlage wurde nun das Gebäudeeiner Gewissensehe des letztregierenden Grafen Bentinck undderSaraMargarethaGerdes aufgerichtet. Ein PfarrerH.... zu Varel stellte ein vom Jahr 1826 datirtes gefälligesZeugniß aus, wonach der Graf Wilhelm Gustav Fried-rich, bald nach dem Tode seiner ersten Gemahlin, im August1800 vor diesem Herrn erklärt haben soll: daß er die SaraGcrdes als Stellvertretern: seiner Gemahlin betrachten, undihr vor Gott und seinem Gewissen Haber nicht vor den Men-schen) eheliche Rechte einräumen wolle. Die Unglaubwürdigkeitdieses Attestes ist so vollständig dargethan worden, daß es un-möglich auf einen unbefangenen Menschen Eindruck machen kann.