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Graf seinen einzigen legitimen Sohn aus erster Ehe. Ohnediesen Verlust hätte derselbe aller Wahrscheinlichkeit nach niedaran gedacht, sich einige Jahre später, im September 1816, mitjener seiner Dienerin zu vermählen, und ihren, von ihm als dieseinigen anerkannten, nun durch nachfolgende Ehe legitimirtenKindern die Nachfolge in die Aldenburg-Bentinck'sehen Herr-schaften zuzuwenden.
Dieser Schritt wurde, wie aus Allem hervorgeht, haupt-sächlich durch folgende Beweggründe veranlaßt. Der Fidei-kommißstiftung nach konnten die Aldenburg-Bentinck'schen Be-sitzungen, wie bereits berichtet worden ist, nur bis zur Summevon 200,000 Rthlr. Gold belastet oder veräußert werden. Durchden Aldenburgischen Traktat war das Fideikommiß weit überdie obige Summe hinaus verringert worden. Der Nachfolgerin dasselbe war daher zur Uebernahme der vorhandenen, vonden Vorgängern gemachten Schulden nicht verbunden. Nunwar aber der letztregiercnde Graf in eine solche Unordnung derFinanzen gerathen, daß er nicht mehr ans und ein wußte. DieEinkünfte reichten zur Deckung der übermäßig gesteigerten Ver-waltungskosten und Zinszahlungen nicht mehr aus. Erekutionenwurden erkannt, und der. Kredit war dahin. Die Gläubigersahen natürlich bei dem vorgerückten Alter des Grafen, und ineiner Succession von Seitenverwandten für ihre Forderungenkeine Sicherheit. Anders waren ihre Aussichten, wenn sich dieunehelichen Söhne der Sara Margaretha Gerde 6 durcheine Legitimation zur Nachfolge bringen ließen. Ein geschickterAuwald zu Varel hat, einer unverdächtigen brieflichen Mittheilungnach, den Grafen für diese Idee gewonnen. Die ganze Verwandt-schaft dieses Mannes stand bereits, oder kam doch in der Folge inGräflichen Dienst, und war zugleich mit ihren bedeutenden For-derungen an den Grafen an der Spitze seiner Gläubiger, deren