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Auf dem Wiener Kongresse wurden die Neclamationen desfür seinen deutschen Patriotismus bei Feind und Freund so übelweggekommenen Grafen zwar angenommen, aber beschlossenwurde über sie nichts. Auch die Bemühungen desselben zur Auf-nahme in den deutschen Bund blieben ohne Erfolg. In einemPromemoria, datirt: Wien den 20. Februar 1815, erklärte er,als Besitzer der freien souverainen Herrlichkeit von Jnn-und Kniphausen, seinen Beitritt zu dem sich gebildeten Ver-ein der Fürsten und Stände^).
Unterm 5. März 1815 bat er die Fürsten von Mettern ichund Hardenberg, „denjenigen übrigen Ständengleichgeachtet zu werden, welche zu Frankfurt wirklichunterzeichnet haben, woran er nur durch seine Gefangenschaftverhindert worden sei °)." In einer weiteren Note an dieNämlichen vom 10. Juni 1815 zeigte er seinen Beitritt zu demDeutschen Bunde an, mit der Bitte, zur Unterschrift der Bun-dcsakte zugelassen zu werden'). Die Worte lauten: «coimueLomte cle I'Lmpire romsin et souverein cl'Inn- et kniplrausen,uns «lös plus aneiennes ä^rursties germanigues.»
Wenn gleich diese Schritte vergeblich waren, so erlitten dochdie durchaus gegründeten Ansprüche des Grafen keinen Wider-spruch, und hatten die Folge, ihn gegen die allgemeine Media-tisirung zu schützen. Zugleich beweisen sie: wie die reichsstän-dische Eigenschaft als etwas ganz zweifelloses geltend gemacht,und derselben auch damals von keiner Seite widersprochen wurde;wie der letztregierende Graf sich von jeher als zum hohen Adelgehörig betrachtete. Seine Beschwerden gegen Oldenburg setzte
ö) Klüber Akt. d. W. K. Bd. 1. Heft 4. S. 40.
6) Derselbe Bd. 4. S. 12t.
7) Derselbe Bd. 2. S. S83.