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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
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digte später auch die Nechtsfakultät Jena. Die Neichsritter oderkleinen Jminediaten ohne Landeshoheit wurden aber Untertha-nen; es fehlte ihnen mit der Landeshoheit die staatsrechtliche undstatistische Grundlage der Souverainetät. Der Großherzog vonOldenburg neunt sich: Grvßherzog von Oldenburg, Erbe zuNorwegen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn und derDithmarschen, Fürst zu Lübeck und Birkenfeld, Herr zuIever und Kniphausen zc. Nach einem bloßen Bauern-oder Rittergut würde sich der Großherzog nicht tituliren. Knip-hausen stand zur Zeit des Reichs mit Jever in den nämlichenstaatsrechtlichen Verhältnissen.

Bei der Mediatisirung des Grafen blieb es nicht. Ein na-poleonischer Machtspruch, das Senatuskonsult vom 13. Dezember1810, brachte demselben ein gleiches Schicksal wie dem Herzogvon Oldenburg. Ihre beiderseitigen Besitzungen, Oldenburg,Delmenhorst, Kuiphausen und Varel wurden dem französischenKaiserreiche einverleibt. Nach dem unglücklichen Feldzuge derFranzosen in Nußland, als deren Herrschaft in Deutschland zuwanken anfing, faßte der Graf Bentinck den 10. März1813 den muthigen Entschluß, derselben in Norddeutschlanddurch eine Volkserhebung ein Ende zu machen. Der Versuchwar zu frühzeitig und mißlang. Der Graf wurde als Gefange-ner nach Paris gebracht, und seine Besitzungen durch den Aus-spruch einer Militairkommission unter französischen Sequestergestellt. Als sich im Herbst 1813 die Franzosen aus dem Olden-burgischen zurückziehen mußten, nahmen die gräflichen Beamten,von dem Grafen von Paris aus mit Jnstructionen versehen, den20. Oktober 1813 von Kniphausen Besitz. Anfangs Novemberrückte jedoch der russische General von Winzin g e rod e im Herzog-thum Oldenburg ein, und bemächtigte sich, Namens des RussischenKaisers, der dem Kaiserhause durch die Kaiserin Katharina II.,

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