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1 (1842) A - D
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Duir Dunin.

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einige Zeit nach Meinel verwiesen. Wie dankbar Friedricli gegen sei-nen Lehrer war, beweist folgende eigenhändige Zuschrift.Mon eherDuhan ! JeVous promais que quand j'aurai mon propre argent en main,je Vous donnerai eventuellement 1400 ecus par an et je Vous aimeraitoujours encore nn peu plus qu'jäpresent s'il nie fest possible." PotsdamIe 20. Juin 1727. Frederic. Pr. r. Der Tod des eben so wegen derVorzüge seines Herzens wie seines Geistes geschätzten Mannes erfolgteam Morgen des 26. Decbr. 1745, nachdem er noch den Trost gehabthatte, seinen grossen Zögling nach siegreicher Vollendung des schle-sischen Krieges, begriisst vom Jubel des Volkes, in Berlin einziehen zusehen. Der König eilte an das Bett des sterbenden Greises:Könnt'ich Ihnen Wiederherstellung bringen!" rief er ans,ich würde keinOpfer der Dankbarkeit scheuen." Duhan antwortete mit schwacherStimme:Nun wird mir das Sterben leichter." Friedrich, vomSchmerzgefühle übermannt, verliess mit den Worten das Sterbelagerseines Lehrers und Freundes:Nein, dies lässt sich nicht länger er-tragen." M. s. Friedrich der Grosse. Zur richtigen Würdigung sei-nes Herzens und Geistes S. 390. Conversations-Taschenbuch von Ber-lin und Potsdam. S. 5. Es haben übrigens zu verschiedenen Zeitenauch Olliziere dieses Namens im preuss. Heere gedient; namentlichstand ein Major dieses Namens bis zum Jahre 1806 in dem 3ten Mus-quetierbataillon des Regiments vacant v. Graeyenitz zu Glogau.

Duir, die Herren von.

Eine in Schlesien und Böhmen und einigen andern österreichi-schen Provinzen vorkommende adelige Familie. Bekannt ist uns ausderselben nur ein Mitglied, der ehemalige Rittmeister in dem Regi-ment vacant v. Voss Dragoner, der im Jahre 1812 zu Freistadt ge-storben ist.

Duisburg, die Herren von.

Es befinden sich gegenwärtig aus dieser Familie zu Osterode derKreissteuereinnehmer v. D., zu Danzig ein Arzt v. D., und zu Ma-rienburg ein Justiz-Commissarius v. D.

Dungern, die Freiherren von.

Von dieser ursprünglich aus dem Breisgau und dem Schwarzwaldestammenden freiherrlichen Familie haben bis zum Jahre 1806 einigeMitglieder in preussischen Militärdiensten gestanden; namentlich einLieutenant v. D. im Regiment v. Voss Dragonern, der im Jahre 1807gestorben ist; ein anderer stand in dem Regiment Graf Tauenzienund war später Landrath des Kreises Neustadt in Oberschlesien. Indieser Gegend sind die Freiherren v. D. noch gegenwärtig ansässig.M. s. über diese Familie N. genealog. Handb. 1777 und 1778, I. Tbl.S. 53. u. f.

Dunin, die Grafen und Herren von.

Die Stammreihe dieses uralten edlen Geschlechtes beginnt mitPeter Dunin (Wlast), Landeshauptmann von Schlesien, Starost vonv. Zedlitz Adels-Lex. I. 29