Einleitu n g.
Historischer Vorhericht und Beiträge zur Statistikdes Adels.
Vou vielen Seiten bin ich aufgefordert worden, die zahlreichenMaterialien und Notizen, die' ich zum Behufe meiner statistischenSchriften über Preussen gesammelt habe, auch in sofern sie sichauf die Genealogie beziehen, zu veröffentlichen. Ich glaubte sienicht zweckmässiger benutzen zu können, als wenn ich sieeinem preussischen Adels-Lexikon zu Grunde legte, an demes bisher noch mangelte. Die vorhandenen Werke aus demFelde der Genealogie sind theils veraltet, thcils umfassen sienur den Adel einzelner Provinzen, theils nur den sogenanntenhohen Adel, mit dem es namentlich nur die jährlich erschei-nenden genealogischen Taschenbücher zu lliun haben. Es fehltedaher mit wenig Ausnahmen überall die Auskunft über Verän-derungen im neuern Adel und die Verhältnisse in den gräflichen,freiherrlichen und adeligen Häusern. Hierzu gehören nament-lich in besondrer Beziehung auf die prcussische Monarchie dieErhebungen durch die Könige Friedrich IL, Friedrich WilhelmII. und Friedrich Wilhelm HL, und der Adel, den theils per-sönliches Verdienst, theils andere Umstände seitdem hervorge-rufen oder erneuert haben. Ich bin aber auch hier von meinemeigenen Gesichtspunkte ausgegangen, indem ich überall bemühtwar, neben den Forschungen, die sich auf die Abkunft, dasAlter und Besitzt hu m der Familien beziehen, auch darzu-thun: was einzelne Mitglieder ihres Geschlechtes in der Admi-nistration, im Heere oder für Kunst und Wissenschaft ge-leistet haben, mit anderen Worten : neben dem, was sie gewe-sen, auch darzustellen, was sie gethan. Es wird sich daherdas neue prcussische Adels-Lexikon nicht bloss auf den Ge-burts- und Diploms- oder Schriftadel beschränken,sondern auch den sogenannten stillschweigend an-erkannten Adel umfassen, ohne Unterschied zu machen,ob er unmittelbar zu den ansässigen Familien in der Monarchiegehört oder nicht, wenn er nur Mitglieder aufzuweisen hat,die auf irgend eine Weise sich ausgezeichnet und ihre morali-schen Kräfte zum Wolde des Ganzen so verwendet haben, dassv. Zedlitz Adels-Lex. I. 4