Ueberbringung der Reiehsinsignicn nach Frankfurt. 679
matione privilegioruni ad ipsius manus überreicht. Die erstehat besagte seine excellentz praevia lectura bey sich bey-lialten und sich damit charmirt. die 2. aber darauff antwor-tete er, solches..wäre noch zu frühe und könte post coratio-nem ererst geschehen.
D. 11. wurde durch paucken und trompetten schall diemorgige Kayserliche crönung publicirt, auch desshalben einmagistratisches edictum gegen alle insolentien und tumultenpublice abgelesen.
eodem des abends zwischen 7 ad 8 uhren käme derhr. reichsquartiermeister zu uns und invitirte uns beydersei-tige statt aachische dcputatos zum morgigen crönungs actad ecclesiam, auch uns deputatos zum stättischer taffei aufdem Römer; dieser hr. reichsquartiermeister versicherte dabey, dass wegen beyde Kayserliche carossen und haschiren,welche uns morgen frühe abhohlen und zur kirche führensolten, die nöthigen Veranstaltungen gemacht wären, unddieselbige dahier vor 8 uhren eintreffen würden.
D. 12. febr., die eoronationis, haben wir sämtliche depu-tati uns gantz früh fertig gemacht und unsere stattskleiderangelegt, die Kayserliche carossen und haschiren abgewart.weilen aber biss 9 uhren ja gar biss halber 10 solche nichtangekommen, und wir (: in ansehung, dass der pontificirendechurfürst von cöllen mit seiner gantzen suite wie auch diesämtliche churfürsten gesanten würcklich in der kirchenwaren:) zu spat, oder desto beschwerlicher allda zu kom-men besorcht waren 1 ), so haben wir uns und zware wirstättische 4 deputati in unserrn carosse, vor und hinten unsdie capitularische Hrn. deputati in ihrem carosse, nach derBartholomaei kirche begeben, seynd allda an der thtir ab-gestanden und also bini et bini nempe beyde hrn. burger-meisteren, voraus hr. syndicus Heyendall et ego dahinter,sodan der hochw. hr. Dechandt und hr. canonicus von frens,demnechst hr. syndicus Salden cum secretario Bohnen zurkirchen hinhein gelassen worden, allwohe wir in mediotempli gegen die churf. hrn. gesanten Uber gestandenhaben, und nach gethaner unserer bekantmachung, seynd
! ) pro fnturo muss dieser fehler wegen abgang der carossen undhaschiren praevenirt werden.