Du solt wissen, als konig Sigemond zu Ungern was, alsdu for hast gelesen, das was der rait zu Ach und die ge-meinde nit eins; wann der rait wolde schatzunge han, do
H— Hannoverische Hs. — G = Gothaer Hs., bei v. Liliencron C. —V — Wiener Hs.- früher in Görres Besitz, hei v. Liliencron A. —Vi — Wiener Hs. 2913, bei v. Liliencron B. (L = HistorischeVolkslieder der Deutschen von B. v. Liliencron I. 300—305). DieLesarten aus V 1 und V' 2 wurden den Angaben L. a. a. 0. 305 fg.entnommen. Da die Weimarer Hs. (= W) für die Kritik des Liedeswerthlos ist, wurde sie nur sehr selten angezogen. Das Lied istsehr verderbt überliefert, die Herstellung wird in hohem Grade er-schwert durch die Verschiedenheit der metrischen Behandlung. Fünf-mal und mehrmal gehobene Verse scheinen aber nur auf Rechnung derschlechten Ueberlieferung zu setzen. Den relativ besten Text bietet dievon L. unbeachtet gelassene H, manchmal ist das Richtige in G er-halten, V und V' 2 sind beide jünger und schlechter als G, vergl. Anm.zu v. 226. Von einer Umschreibung des Liedes in die Achener Mund-art des 15. Jh. musste Abstand genommen loerden, wie sehr auch ent-scheidende Reime dafür sprachen. Die Wortschreibung in H wurdegeregelt nach dem von AI. Reifferscheidin der Zeitschr. für deutschePhilologie V. 3. 272 fg. gegebenen Beispiele: st. yinby, nyde, nyemanmyt, hymelrieh, Aych, daheym, meyn u. a. tourde i gesetzt. DoppelteGonsonanz icurde in folgenden Fällen vereinfacht: volck, Falck, kranck,gesterckten — lioff, frunt,schaff, uff, auff, lieff, hilft', krafft, worffen,junffrawen, deuffels, slafl'en, sliffen, begriffen, peiffen — gelesenn —prissen, wisse (dagegen hat die Hs. wisen st. wissen) — eidfc, bludtbrodt, Stadt, ländt, stendt, sandt, mordtkule, haltten, sturtten, reitten,streiften. Für anlautendes tz wurde z geschrieben. Ferner wurdenalß, unß, dießen, boßen in als, uns, diesen, bösen geändert; auch dieübrigen ß mussten beseitigt werden, da der Schreiber im Gebrauchedieses Zeichens ganz willkürlich verfährt. Das weiche z dagegen, xoelcheseinige mal auftritt, schien beibehalten werden zu dürfen.
H und G haben keine Ueberschrift, da in ihnen die Erzählungnicht den Anfang eines Capitels bildet. W: Uneinigkeit des Rathszu Aach mit den Bürgern und wie diese des Nachts überfallen wurden.
1 do solt G 2 gemeine G so immer 3 uneins G wenne Gso immer nu wolte G