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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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400 Besitzergreifungs-Patent König Friedrich Wilhelms III.

Eure Kinder in Sprache, Sitten und Gesinnungendeutsch erhalten wolltet.

Ich werde durch eine regelmässige Verwaltungdes Landes den Gewerbfleiss Eurer Städte undEurer Dörfer erhalten und beleben. Die veränder-ten Verhältnisse werden einem Theil Eurer Fabrikateden bisherigen Absatz entziehen; Ich werde, wennder Friede vollkommen hergestellt sein wird, neueQuellen für ihn zu eröffnen bemüht sein. Ich werdeEuch nicht durch die öffentlichen Abgaben be-drücken. Die Steuern sollen mit Eurer Zuziehungregulirt und festgestellt werden, nach einem allge-meinen, auch für Meine übrigen Staaten zu ent-werfenden Plane.

Die Militairverfassung wird, wie in Meinerganzen Monarchie, nur auf die Verteidigung desVaterlandes gerichtet sein, und durch die Organi-sation einer angemessenen Landwehr werde Ich inFriedenszeiten dem Lande die Kosten der Unter-haltung eines stehenden Heeres ersparen. Im Kriegemuss zu den Waffen greifen, wer sie zu tragenfähig ist. Ich darf Euch hierzu nicht aufrufen:Jeder von Euch kennt seine Pflicht für das Vater-land und für die Ehre.

Der Krieg droht Euren Grenzen. Um ihn zuentfernen, werde Ich allerdings augenblicklich An-strengungen von Euch fordern. Ich werde einenTheil Meines stehenden Heeres aus Eurer Mittewählen, die Landwehr aufbieten und den Land-sturm einrichten lassen, wenn die Nähe der Gefahres erfordern sollte.

Aber gemeinschaftlich mit Meinem tapfernHeere, mit Meinen anderen Völkern vereinigt, wer-det Ihr den Feind Eures Vaterlandes besiegen, mitTheil nehmen an dem Ruhm, die Freiheit und Unab-hängigkeit des deutschen Reiches auf lange Jahr-hunderte gegründet zu haben.

Wien, den S.April 1815.

Friedrich Wilhelm.