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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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488
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488 Besitzergreifunps-l'atent König Friedrich Wilhelms III.

klamation an die braven Bewohner des Nieder- und Mittel-rheins, deren Anfang lautet:Die Hauptstadt Frankreichshatte geschworen, in kräftiger Verteidigung für Thronund Verfassung sich zu erheben wider den Andrang desgeächteten Räubers. Die Hauptstadt Frankreichs hat ge-logen wie Frankreich. Napoleon Bonaparte hat Paris ohneSchwertstreich besetzt." Die Proklamation fordert diekräftige Jugend auf, sich zum Schutze Deutschlands, ihresVaterlandes, zu erheben; aber auch die kräftigen Männeraller Stände sollen sich unter dem Panier der Bürgermilizzum Schutze des' eignen Herdes gegen Feinde und Verrätherwaffnen. An demselben Tage ordnete der Generalgouver-neur die Grenzsperre gegen Frankreich an und berief die-jenigen einheimischen jungen Leute ein, welche seit dem30. März 1814 aus dem französischen Waffendienst ent-lassen worden waren.

Unter den Vorbereitungen zu neuen blutigen Kämpfentheilten am 15. April Generallieutenant Graf von Gneisenauund der Generalgouverneur Sack von Achen aus das nach-folgende Königliche Besitzergreifungs-Patent mit:

An die Einwohner der mit der Preussischen Monarchievereinigten Rheinlande!

Als Ich den einmüthigen Beschluss der zumKongress versammelten Mächte, durch welchen eingrosser Theil der deutschen Provinzen des linkenRheinufers Meinen Staaten einverleibt wird, MeineZustimmung gab, Hess Ich die gefahrvolle Lagedieser Grenzlande des deutschen Reiches und dieschwere Pflicht ihrer Vertheidigung nicht unerwo-gen. Aber die höhere Rücksicht auf das gesammtedeutsche Vaterland entschied Meinen Entschluss.Diese deutschen Urläncler müssen mit Deutschlandvereinigt bleiben; sie können nicht einem andernReich angehören, dem sie durch Sprache, durchSitten, durch Gewohnheiten, durch Gesetze fremdsind. Sie sind die Vormauer der Freiheit undUnabhängigkeit Deutschlands; und Preussen, dessenSelbständigkeit seit ihrem Verluste hart bedrohtwar, hat eben so sehr die Pflicht, als den ehren-