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Adam von Zeuell, Bürgermeister.
seinem Rathe aufrecht zu erhalten. Am 31. Mai leistetvon Zeuell den Eid und reicht zugleich eine Schrift ein,welche die von ihm gewünschte Ordnung der Dinge ent-hält. Der Rath antwortet, die Sache sei so lange zu ver-tagen, bis die Genossenschaften der Zünfte und Handwerker(artificum) damit einverstanden seien, und beugte so einerGefahr für die Stadt vor.
Am 28. Januar 1553 miethete die oben (S. 05) be-sprochene Gesellschaft von Löwenberg von Nikolaus vonMünster das Haus zum Bock auf dem Komphausbad. DieMitglieder hiessen von da an die Herren vom Bock.
Obgleich nach dem Augsburger Religionsfrieden vomJahre 1555 es gestattet worden war, entweder den katho-lischen Glauben oder den der Augsburger Confession zubekennen, so konnte der Rath doch nicht bewogen werden,das Mindeste an dem Bestehenden zu ändern. Er Hessdurch den Stadtsyndicus Gerlach Radermacher, einen sehrunterrichteten und umsichtigen Manu, dem Reichstage er-klären, ihm liege nichts mehr am Herzen, als bei demorthodoxen katholischen Glauben zu verharren. Als im fol-genden Jahre die fremden Tuchbereiter unter dem Vor-geben, sie verständen die deutschen Prediger nicht, undunter dem Schutze des zum zweiten Male zum Bürger-meister gewählten von Zeuell auf ihre Kosten einen fran-zösischen Geistlichen zu berufen, die Erlaubniss verlangten,wurde diese gleich am 26. Januar versagt. In demselbenJahre wurden auch die Wiedertäufer aus dem königlichenSitz und dem Reiche Achen verbannt').
') Als Probe des schriftlichen Ausdrucks der Mitte des 16. Jahr-hunderts folgt hier die Abschrift einer nicht unwichtigen Urkunde,deren auf Pergament geschriebenes Original im Besitze des Coui-merzienrathes Herrn Gottfr. Pastor ist: Wir Bürgermeister und Rathdess Königl. Stuls und stat Aich thon kundt jedermanniglich undbekennen hiermit offenlich das wir heudt dato dieses in unsermversammbieten Rath den .Erbarn und frommen Peter von KirbergScheffen zu Gulicli uf sein dienstfleissig begeru vergunt und zuge-lassen haben, hiemit auch vergnnncii und zulassen, das er binnenunser stat Reich und gebietli uf seiner Erbschaft bei der Biewreund Herlicheit Schünforst gelegen, do vorzeiten ein Müllen, Schanter-