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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Die verbotenen westfälischen Freigerichte.

Eheleute dürfen das Gasthaus nicht belasten, müssen durchihre Schuld entstandenen Schaden ersetzen. Es folgen nochandere Punkte, u. A., dass die genannten Eheleute dasGasthaus verlassen müssen, wenn nach der Ueberzeugungvon fünf oder sechs der ehrbarsten Kirchspielleute vonHaren den Armen in dem Gasthause nicht das geleistetwird, was zu leisten Gewohnheit war; sollten die Eheleutewegen Alters oder sonstigen Verhängnisses unvermögendwerden, sich zu helfen, und ein Anderer in das Gasthausgesetzt werden, so soll man die Eheleute ihr Leben langehrbar und stattlich halten. Sollte Katharina sterben undJohann sich verändern (heirathen) wollen, so soll er keineFrau nehmen und bei sich setzen, die noch Kinder ge-bären kann (so en sal he egeyen kinddoeichtige vrouwenemen noch by sich setze), sonst muss er das Gasthausverlassen. (Das Gasthaus kommt in der S. 59 u. 62 er-wähnten Urk. schon vor.)

Am Sonntage nach Maria Geburt (8. Sept.) des Jahres1462 (Quix, Schloss Rimburg, Urk. 27, S. 198) kündigtHeinrich von Gronsfeld, der sich den Alten nennt,der Stadt seine Mannschaft, Huld und Eid und sendetihr hundert oberländische rheinische Gulden, die er nachdem Vertrage mit der Stadt bei Aufkündigung des Mann-lehens zahlen musste. Die Stadt hatte ihn wegen einesGutes des Johann von Wylre, das auf dem Gebietedes Herzogs von Jülich lag, bei den Rathen des Herzogsvon Brabant belangt. Heinrich war bereit, die . uns un-bekannte Angelegenheit vor den Räthen des Herzogs vonJülich verhandeln zu lassen.

Eine zweimalige Einladung der von ihrem Erzbischof,dem Grafen Adolf von Nassau, eingenommenen und ihrerFreiheit beraubten Stadt Mainz, sich ihrer im Verein mitanderen Städten, an die eine ähnliche Einladung ergangenwar, anzunehmen, lehnte die Stadt ab. Sie war um dieseZeit genugsam mit ihren eigenen Angelegenheiten be-schäftigt.

Im folgenden Jahre 1463 war Graf Friedrich vonNeuenar Probst des Kronstiftes. (Meyer, 395.) Im Jahre1464 finden wir Reiner von Palant als solchen. In dem-