(212)Kayserl. Commission unweigerlich statt thuen / sonderen auch danebens anbefohlen habenunterdessen aller ferneren execution und Bedrangnussen gegen euch und ewere Bedientensich gäntzlich zu müssigen und zu enthalten. Euch demnach gleichfals gnädigst befehlenddaß ihr auch eweren Orts oberwehnter Commission unweigerlich statt thuet und dabeyalso bezeiget damit unser gnädigst geschöpffte Intention erreichet werden mögen / hieran be-schicht unser gnaͤdigster Will und Meynung und Wir rc. Wien 21. Jan. 1673.(L.S.)N.91.Copia Kayserlichen Rescripti an Pfaltz Newburg.JREOPOLOT / rc. Entbieten dem Durchleuchtigen HochgebohrnenPhilip Wilhelm Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / Graffen zuVeldentz und Sponheimb unseren lieben Vetter und Fürsten unser Kayserl.Gnad und alles Guts / Durchleuchtiger Hochgebohrner lieber Vetter undFürst / bey uns haben die (Tit.) Johan Bernhard Freyherr von den Bongard / wie auchJohan Diederich von Hompesch zu Rurich / und Frantz Wilhelm von Spieß in unterthä-nigkeit klagend angebracht / was massen Dr. L. sie der Ursachen / daß sie sich bey der Land-Ständen vor unserem Kayserlichen Reichs=Hoff=Raht verschiedener Beschwerden halberobschwebender Rechtsfertigung gebrauchen lassen / und die von Dr. Ld. auff den in Majonechst verwichenen 1672. Jahrs außgeschriebenen und biß dahin continuirten Land=Tagverfaste also genandten newe legem fundamentalem nicht helffen schliessen noch unterschrei-ben wollen / ihrer gehabter Aempteren entlassen und dieselbe theils anderen bereits wurcklich conferirt hätten / mit allerunterthänigster Bitt / wir derowegen ihnen / hierunterunsere nottürfftige Kayserliche Hülff Rechtens mitzutheilen gnädigst geruheten.Wan wir nun gleichwol nicht sehen können / wie Supplicanten allein auß Ursachdaß sie sich dieses process theilhafftig gemacht / dergestalt ihrer Ampteren entsetzt werdenmögen.Als wollen Wir uns gnädigst versehen Dr. L. werden dieselbe widerumb darin re-stituiren und sie dieses process nicht entgelten lassen und Wir seynd Dr. Ld. mit rc. Wienden 21. Jan. 1673.N. 92.Copia Kayserlichen Rescripti an Pfaltz Newburg.JREOPOLDT / rc. Obwohlen Wir uns gnädigst versehen Dr. Ld.würden unsere in denen zwischen ihren Land-Ständen beyder Hertzog-Thum-ben Gülich und Berg an einen und Ihro am andern Theil obschwebenden⸳Beschwärden und Mißverständnussen den 21. Jan. nechsthin an sie ergange-nen Kayserl. Rescripti zufolg Johan Bernard Freyherren von Bongardt / wie auch Johann Dieterich Freyherr von Hompesch zu Rurich / und Frantz Wilhelm Spieß in ihreAempter widerumb restituirt und sie dieses Processes nicht haben entgelten lassen / so müs-sen wir jedoch ungern vernemmen / daß solches biß annoch nicht geschehen seye / wan wiraber einmahl nicht sehen können wie dieselbe ihrer Dienst also entsetzt bleiben mögen / alsermahnen Wir Dr. Lden. hiemit nachmahlen gnädigst daß sie obernenten von Bongard,von Hompesch und von Spieß ohne ferners zurucksehen in ihre Aempter widerumb restituire und einsetze / damit ernsterer Verordnung bevor seye / hieran beschicht unser zuverlässigenWill und Meynung und Wir seynd Dr. Lden. mit rc. Wien den 26. Junij Anno 1673.Heut dato den 26. Junij 1673. ist vorbeschriebenes Kayserl. Rescript in Originali ne-bens einer Copey Herren Frantz Weinandt Bertram / als Fürstl. Pfaltz NewburgischenAnwalt zu recht insinuirt worden; dessen Zeugnus mein eigen Handschrifft und vorgetruckte Pittschafft. Actum Wien ut supra.(L.S.)Georg Stambler Römischer Kayserl. MaystReichs=Hoff=Raths Thurhuter.Copia
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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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212
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