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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
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(43)AußführlicheCNDLDUCIIDer Gülich und Bergischen Land=Ständen undUnterthanen habenden und von den RömischenKäys. glorwürdigsten Andenckens cum plenissima causaecognitione durch verschiedene Käyserl. Decreta, Rescriptaund Endurtheilen so wohl / als durch die mit denHertzogen zu Gülich Cleve und Berg / Höchstselig-ster Gedaͤchtnus unterthänigst geschlossene Pacta,Vergleich und Reversalia confirmirt: und bestet-tigten Freyheiten / Privilegien / Vnionen /Alten=Herkommens / Gewonheit /Recht und Gerechtigkeiten / rc.S ist nicht allein Landt-sonderen auch Reichs- und Welt-kündig§.welcher gestalt die vortreffliche Hertzog-Thumben und herrlicheReichs-Lehen Gülich und Berg und dero Land-Ständ, welchedas gantze Land und die gemeine Unterthanen auff den Land-Tägenrepræsentiren / verschiedene herrliche und stattliche sonderbahre Freyhei-ten, Privilegien, Immunitäten, alte Herkommen, Gewonheit, Recht,und Gerechtigkeiten bey den Graffen und Hertzogen zu Gülich, Cleveund Berg theur erworben / und unter denselben de saeculo ad saeculum,biß auff diese Zeit wohl hergebracht, bey welchen beyde Ihre HoheChur- und Fürstl. Durchl. Durchl. zu Brandenburg, und Pfaltz-New-burg / dahe Sie mit der Land-Ständen unterthanigstem consens diepossession dieser Landen ergriffen, dieselbe unbeeinträchtiget zu lassen,und zu manuteniren / sich durch ein absonderliches gnädigstes Reversalde Dato Düsseldorff den 11. Julii 1609. so allhie in N. 1. beygehet / gnäd. N. 1.verbunden. Gestalt dan auch zu deren Conservation gemelte Land-Stände, so offt Sie von den Hertzogen zu Gülich, Cleve und Berg ineinen oder anderen Weg darwider beschwäret und beeinträchtiget wer-den wollen, sich alleweil mit eussersten Kräfften zusammen gethan /unürt / und dabey auff zulässige Weiß und Manier sich / so gut sie im-mer gekönt, zu manuteniren gesuchet; wie solches gemelter Land-Ständen uniones von den Jahren 1451. sub N. 2. 1452. sub N. 3. 1628. N. 2. 3.sub N. 4. 1636. sub N. 5. und 1647. sub N. 6. welche durch verschiedene 4. 5. 6.von den Römischen Käyseren glorwürdigster Gedächtnus in formaliContradictoris cum plena causae cognitione allergnädigst ertheilte Decreta, Rescripta, und Endurtheilen / davon die clausulae concernentessub lit. A. B. C. hiebey gehen / dessen gnugsame Zeugnus geben / Nebensdem auch annoch in frischer Gedächtnus ist, und die Prothocolla mitsambt den retroactis bey dem Hochlöblichem Käyserlichem Reichs-Hoff-Rhat gnugsamb außweisen / welcher gestalt diese Gülich- und BergischeLand-