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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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208
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(208)ihnen umb angezogener an unserem Kays. Hoff angestelten Klag wegen / in einige Wegbekümmeren oder betrüben / sonderen dieselbige und die ihrige sambt und sonderlich bey denihrigen und was denselben zugehörig / was daß Nahmen haben mag / auch bey diesen unse-ren Kayserl. Schutz / von unsertwegen manuteniren und handhaben / auch gegen die jenigeso sie darwider anfechten solten / gebührenden assistentz leisten / und ausser ordentlichen Rech-tens mit nichten graviren / oder beschwären lassen / als lieb einem jeden seye unsere und deßHeiligen Reichs schwäre Ungnad und Straff / auch darzu ein Pöen / nemblich hundertMarcklöttiges Golts zu vermeiden: die ein jeder der so offt er freventlich hierwider thätehalb in unser Kayserl. Cammer und den andern halben Theil vorgemelter RitterschafftStänd und Stätten / oder deme so hierwider beleidiget wurde unnachläßlich zu bezahlenverfallen seyn solle / mit urkund dieses Brieffs besigelt mit unserem Kayserlichen Secret In-sigel / der geben ist in Unser Statt Wien den 20. Novembris Anno 1671. unser Reiche deßRömischen im 14. deß Hungarischen im 17. und deß Bohemischen im 16.LEOPOEDT(L.S.)Vt. Leopold Wilhelm Graff zu KönigsegghN. 88.Sententia Paritoria de 8. Junij 1672.N Sachen N. der Land=Ständen beyder Hertzog=Thumben Gülich und BergKlägeren an einem entgegen und wider Herren Hertzogen Philipp Wilhelmenzu Newburg Beklagten am anderen Theil Mandati Revocatorii attentatorumAist Klägeren ihr der declarationis pœnæ und arctiorum halber beschehenes Be-gehren noch zur Zeit abgeschlagen / sonderen dem Herren Beklagten seines gethanen Ein-wendens ungehindert / glaubliche Anzeig und Beweiß zu thun / daß dem außgangen=ver-kündigt= und reproducirten Kayserl. Mandat alles seines Inhalts gelebt / und ein würck-liches Gnügen geleistet hiemit nachmahls Zeit zwey Monaten von Amptswegen perem-ptoriè bestimbt und angesetzt mit dem Anhang wo der Beklagte dem also nicht nachkom-men wird / daß er jetzt alsdan / und dan als jetzt / in die Pöen dem Mandat einverleibt hiemierklärt / schärffere Process erkennet / und Klageren die Gerichtskosten derentwegen auffge-lauffen / nach rechtlicher Ermessigung zu bezahlen schuldig seyn solle. Signatum zu Wienund Ihrer Majest. vorgetruckten Secret Siegel den 8. Juny 1672.(L.S.)Wolff Graff zu Oettingen.Reinard Schröder.Heut dato den 12. Julij ist vorstehende Paritoria in Originali Herren Frantz Wei-nandt Bertram / als Fürstl. Pfaltz Newburgischen Agenten zu recht insinuirt worden / des-sen Zeugnus mein Handschrifft und fürgetrucktes Pittschafft. Actum Wien ut supra.(L.S.)Georg Stambler Römischer Kayserl. Majest.Reichs=Hoff=Rahts Thürhüter.N. 89.Rescriptum Paritorium de 8. Junii 1672.LEOPOLDT &c.NS ist abermahl umbständig referirt worden / was Uns Dr. Ld. in der(Tit.) Qczwischen den Gülich und Bergischen Land-Ständen an einem / und Jh-ro am anderen Theil obschwebenden Spän und Irrungen verscheidene9Beschwerden betreffent/ so wohl in ihrem Schreiben als dabey gelegtenweitläufftiger information außgeführt angebracht / auch ferner erstgedachte Land=Ständeeinreichen lassen und da benebens zu verfügen gehorsambst gebetten haben.Wan Wir nun nach reiffet der Sachen Erwegung Dr. Lden. Begehren nicht alsobewand finden / daß ihro darin deferirt werden kan / und daher ihres Einwendens ungehin-dert / ein Rescriptum Paritorium ergehen zu lassen bewogen worden.Als