(205)Wir ernstlich / Wir heischen und laden auch Dr. Ld. von obberührter Kayserl. Macht.auch Gericht= und Rechtswegen hiemit / und wollen daß sie innerhalb den nechsten zweyenMonaten / von der Insinuir-oder Verkündigung dieß unsers Kayserl. Gebotts / so wirJhro vor den ersten / anderen / dritten / letzten / und endlichen Gerichtstag setzen und benennenperemptoriè, oder ob derselb kein Gerichts=Tag seyn würde / den nechsten Gerichts=Taghernach selbsten oder durch ihren Gevollmächtigten Anwalt an unserem Kayserl. Hofwelcher Orten derselb alsdan seyn wird / erscheine / glaubliche Anzeig und Beweiß zu thundaß diesem Unserem Kayserl. Gebott alles seines inhalts gehorsamblich gelebt seye / wo nitalsdan zusehen und zuhören / daß Sie umb ihres Ungehorsambs willen in obgemel. Pöengefallen seyn / mit Urtheil und Recht zu sprechen / zu erkennen / und zu erklären / oder abererhebliche Ursachen / ob sie einige hätten / warumben solche Erklärung nicht beschehen sol-te / dargegen in Rechten vorzubringen / und mündlich Entscheids und Erkäntnus darü-ber zugewarten: Wan Dr. Ld. nun kommet und erscheinet alsdan also oder nicht / so wirdnichts desto weniger auff deß gehorsamen theils ferner Anruffen und Bitt mit gedachter Er-klärung / Erkantnus und anderen verfahren / gehandlet und procedirt werden / wie sich dasseiner Ordnung nach eignet / und gebühret / darnach wissen Dr. Ld. sich zurichten. Gebenin Unser Statt Wien den Sechzehenden Novembris Anno 1671. unser Reiche deß Römi-schen im 14. deß Hungarischen im 17. und deß Bohemischen im 16.LEOPOLDT.(L.S.)Vr. Leopold Wilhelm Graff zu Königseggh.Ad Mandatum Sacrae CaesareaeMajestatis propriumReinard Schröder,N. 85.Rescriptum CommunicatoriumDe 16. Novembris 1671.EOPOLOT / rc. Bey Uns haben N. N. Land-Stände beyder HertzogThumben Gülich und Berg / vermög hierbey verwahrter Abschrifft / sich in Un-terthänigkeit ferner beklagt / was gestalt Dr. Ld. nicht allein zu Behuff der beySvorigen den 28. Julii nechst hiebey Uns eingereichten ferneren Gravaminibus ge-klagter / den Fürstl. Pactis und Reversalibus zuwider einseithig ohn ihr Vorwissen und Be-lieben angeordneter neuer Werbung / und ohne auch daß sie nach Anlaß deß Vergleichtund außgehändigten Fürstlichen Reversalis de Anno 1649. so dan im Jahr 1668. mit deroselben eingangenen Conditionibus auff einen ordentlichen Land=Tag vorhin darin bewilliget / und solche per majora concludirt / nebenst der vorhin geklagter höchstkostbarli-cher Verpflegung / schwaren Fortificationen und primieræ planæ Gelder / so sich auf100000. Reichsthaler ertragen dörffen / noch 100000. Reichsthaler Werbgelder eigen-mächtig hätten außgeschrieben / und in die Aempter und Stätte obgemel. beyder FürstenThumben Gülich und Berg repartiren lassen / sonderen auch den Spieß Ambtman zuMettman Cämmeren und Obristen Wacht=Meisteren von Leib=Guardie schon seinerAmpts erlassen / und zwaren Zweiffels ohne auß keiner anderen Ursachen / als daß derselbvon ihnen Bergischen Land=Ständen zu Befürderung deß gemeinen Anligens / und Erhaltung deß Lands thewer erworbenen Freyheiten und Privilegien unter anderen mit Depu-tirt worden seye, mit gehorsambster Bitt, Wir derowegen Gnädigst geruheten, ihnenhierunder unsere nottürfftige Kayserl. Hülff Rechtens mitzutheilen.Haben Dr. Ld. hiemit gleichfals einschliessen wollen, mit dem gnädigsten Befelch,da sich die Sach angebrachter massen befindet / daß sie mit dergleichen Gravaminibus an sichhalten / und klagende Stände mit dergleichen Werbungen / Collecten / Außschreibungen /auch danebens ferners in anderwertigem ihren sub praesentato den 19. Octobris jüngsthinbey eingegebenem und Unserem Kayserl. Mandato attentatorum Revocatorio beygeschlos-senen Memorial geklagte Sperrung der Cassæ und anderen gegen ihre Privilegia, Alt-herkommen / Recht und Gerechtigkeit / auch erlangte Protectoria, Kayserl. Erkentnus-sen / und Land-Tags Abscheiden nicht beschwären / damit Wir auff derselben fernere Klag ih-Ce;
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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205
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