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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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(196)der 800. Man zu Fuß und 100. Pferd reduciren, und solche denen Landsässigen Offici-ren vorstellen / Jhr alsdan zu derselben Unterhaltung die Mittel einwilligen wollet / welchesjedoch alles bey Jhrer Lden. nicht verfangen wollen / dahero euch kein Unglimpff beyzumes-sen seye / auch was ihr für Entschuldigung und Ursachen wegen gesuchter Assistentz bey denGeneral Staaden einwendet / und euch auff eweren den 27. Octobris nechst verwichenen1647. Jahrs eingeschickten allerunterthänigsten Bericht beziehet mit Versicherung / daßbey euch niemahlen die Gedancken gewesen / und noch nicht sey / von unserm Gehorsambund Devotion eines Fingers breit zu weichen / und was ihr schließlichen auch fur Ursacheneinwendet / warumben ihr wegen der Ernde zeit umb suspension der Commission bey unsernKayserlichen Commissarien angesucht / und theils auff ewere Häusser euch begeben müssen /mit Erbieten / daß ihr euch nach der Ernde-zeit wider einstellen wollet / hättet auch zu Er-weisung eweres friedfertigen Gemühts die durch den Graffen von Solms arrestirte Gülische Unterthanen auff freyem Fuß stellen lassen.Nun vernehmen und sehen wir gnädigst gern / daß ihr euch unseren abgeordnetenKayserl. Commission gnädigst submittirt / begehren auch nochmahls daß ihr derselbigenfernere gehorsambste Folg leistet / und euch darbey also erzeiget / wie es der gebührende re-spect forderst gegen Uns / so dan auch einen regierenden Landsfürsten erforderen thuet / dochdieses alles unbeschadet der streitigen succession Sach / unn weilen es in dieser Handlungso weit kommen / daß beyde Theil in substantialibus fast nahe bey einander / als werdetihr also umb so viel mehrers euch frembder assistentz zu enthalten haben. Wir begehrenund befehlen euch auch hiemit gnädigst / daß ihr zu nothwendiger Erhaltung 800. Man zuFuß und 100. zu Roß die gehörige Contributiones unerwartet deß Außgangs dieser Com-mission propter fummum periculum moræ ungehindert ewer eingewendter Entschuldigungdeß Pfaltzgraffen zu Newburg Lden. für dißmahl entrichtet und gut machet / inmassen wirdaß ein solches unverzöglichen geschehen werde / Uns gnädigst gäntzlichen versehen thuen /hieran vollbringet rc. Lintz 4. Augusti Anno 1648.N. 72.Mandatum an die Pfaltz Newburgischen Beamptenin denen Fürsten-Thumben Gülich und BergDen 26. Augusti 1648.JR FERDINANDT der Dritte / 2c. Entbieten N. allen und jeden deß(Tit.) Wolffgang Wilhelms Pfaltzgraffens bey Rhein / in beyden FürstenThumben Gulich und Berg sich befindlichen Rähten / Amptleuthen / Vögten / Schultheissen / Richtern / Rentmeistern / Einnehmeren / Stewrhebern undBedienten, wie die alle Nahmen haben mögen, unser Kayserl. Gnad, und fügen euch hiemit zu wissen / Ob wir uns zwarn keines andern versehen / dan es würde die von uns zu gütlich Hinlegung der jenigen Streitigkeiten so zwischen vorbemeltes unsers Vetters Ldenund den Ehrsamen Edlen / gelehrten unseren lieben Andächtigen und deß Reichs getrewenN. den Fürstlichen Gülich= und Bergischen Land=Ständen ein Zeithero sich enthalten er-kente und ernewerte Kayserl. Commission den verhofften fruchtbarlichen Verfang genom-men haben / und diese Mißhelligkeiten beyden Theilen zum besten in Güte entscheiden undvergliechen werden können / so müssen wir doch vernehmen daß obbesagtes PfaltzgraffenLden. vorgemelter unser erkent und angeordneter Kayserl. Commission unerachtet undzumahlen unseren cum plenaria causae cognitione ergangenen vielfältigen Decretis, rescri-ptis sententiis & paritoriis schnurstracks zuwider einen Weg als den andern mit eigenmäch-tiger Außschreibung der ungewilligten Stewren und Anlagen verfahret und solche baldauff diese bald auff jene weiß durch euch vermittels militarischer Execution von denen ohnedaß auff eusserst ersögerten armen Unterthanen erheben und erzwingen läst / und Wir dardiese contraventionen und Thathandlungen länger zuzusehen durchauß nicht gemeyntseynd / hierumb so gebieten Wir euch hiemit sampt und sonders gnädigst und ernstlich dasihr euch aller und jeder Stewr anlagen oder Einnahm wie solche immer erdacht oder genent /und auff was weiß euch auch dieselbe von mehrbesagtes Pfaltzgraffen Lden. einzunehmenoder zu erzwingen anbefohlen werden möge (es sey dan solche ordentlich und dem Herkom-men nach auff Land=Tagen gewilliget worden) gantz und zumahlen enthaltet / und die Guͤ-lische und Bergische Ständ / Landsassen und Unterthanen damit in keinerley Weg be-schwert / als lieb euch und einem jeden ist unsere Kayserl. Ungnad zu vermeiden / und dar-zu ein Pöen von hundert Marck löttiges Golts / die er so offt er freventlich hierwider hand.lete /