Druckschrift 
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
Seite
190
Einzelbild herunterladen
 

(190)restituire, dan auff den widrigen Fall / wir nicht fürüber können mit würcklicher Execu-tion den Ständen die Kayserliche Hülffshand zubieten. So wir D. L. erheischendenNotturfft nach andeuten wollen dieselbe vollbringen auch an dem jenigen wie obstehet nebender selbst Billigkeit unseren gemessenen gnädigsten Willen und Meynung / und seynd D.L. mit rc. Geben in Regenspurg den 17. Decemb. 1640.N. 63.An Biſchoffen zu Oßnabruͤck und Abten zu Corverin Sachen zwischen den Gülich- und Bergischen Land-StändenContra Pfaltz Newburg habender Commission.De 1. Aprilis Anno 1641.ERDINANOT / rc. Ehrwürdige auch Hochgebohrner Fürst Liebe An-dächtige / Wir haben auß eweren drey unterschiedlichen Relationen sub datoCöllen den 10. nechst verwichenen Monats Januarii / 25. Febr. und 3. Mar / welche uns alle wohl zu händen kommen / mit mehrerem verstanden / wasgestalt E. A. A zu Fortsetzung unser denselbigen auffgetragenen Kays. Commission, in denenzwischen den Durchl. (Tit. 2c. Pfaltz Newburg) an einem und der Gülich und BergischenLand-Ständen am anderen Theil, sich eine geraume Zeit hero enthaltenen Differentienzu Hinlegung derselben den 3. verwichenen Monats Januarij angesetzt / und die GülischeLand=Ständ zwar darzu erschienen / aber von wegen gedachtes unsers Lieben Vettern deßPfaltzgraffen zu Newburg niemand / sondern nur ein schlechtes Schreiben von den Düssel-dorffischen Rähten einkommen welches E. A. A, denselben der gebührende Titul / mitwelchem wir Sie als Reichs=Fürsten gnädigst gewürdiget nicht darauff gegeben wordendem Botten neben einem recepisse wider zugestelt / im übrigen aber unsere Kayserl. Befelchder gebühr nach publiciret und besagtes Pfaltzgraffen L. sich darnach zurichten zugeschickt /darneben vernommen welcher gestalt E. A. A- Krafft vorberührter unserer Kayserl. Com-mission auff der Stände anhalten im Land publiciret / daß niemand von mehr besagtesPfaltzgraffen L. einseithig außgeschriebene Stewren weiter erlegen / auch die receptores dieeingenommene restituiren solten, hätten auch deß Raths zu Cöllen das Kayserl. Befelch-Schreiben zu auffnehm= und erledigung deß Bleymans Gulischen Pfenningmeisters Rech-nung zugeschickt / deßgleichen haben Wir verstanden was massen bey E. A. A die Ständsich beschwert daß mehr besagtes Pfaltzgraffen L. sie an erlaubter Collectirung der Unterthanen zu Fortsetzung ihrer rechtlicher Notturfft hinderen thue / und derowegen umbHulff und remedirung gebetten. Ob nun wohl E. A. A .Krafft habender Commission be-fugt gewesen / deßhalben gebührende Patenten und Inhibitoriales zu publiciren / diewei-len aber jetzt mehrbesagtes Pfaltzgraffen L. E. A. A . Commission gantz nicht agnoscirenwollen / auch die vorige Patenta neben dem Zoll Mandat abreissen / und alle andere publicä-tion verbieten lassen / so hätten E. A. A besagte Ständ an den Graffen von Hatzfelt gewie-sen / denenselben zu Folge weitere hülffes Hand zu bieten / alles mehrers Inhalts obge-dachter eingeschickter relationen.Nun können Wir E. A. A nicht verhalten / was massen gedachter Gülich= und Ver-gischer Land=Ständ an unserm Kays. Hoff anwesender Abgeordneter Heinrich WilhelmFreyherr von Leorath mit unterschiedlichen Memorialien de præsentatis 20. Nov. 1640. 26.Jan. 20. und 27. Febr. auch 12. Martii diß Jahrs allerunterthänigst klagend einkommenund berichtet / gleicher gestalt was massen besagtes Pfaltzgraffen zu Newburg L. zu der vorE. A. A angesetzten Tagfahrt nicht erschienen / sondern nach Voreröffnung solcher Com-mission, sich mit den Heßischen und Lünneburgischen in hochverbotten Tractation eingelassen /die Heßische ins Hertzogthumb Berg eingenommen / und sich deren feindlichen actionenso weit theilhafftig gemacht / daß er nicht allein für dieselbe ohne Wissen und Willen derStände eine Stewr von 24000. Reichsthaler sub praetextu einer feindlichen Zunöhtigungaußgeschrieben / und solche nunmehr mit Gewalt zu extorquiren sich unterstehe / hingegenaber alles Ernsts verbotten unsern Kayserl. Völckern nichts zugeben / sondern auch nachmählen einen newen Landtag auff den 20. Febr. ungewöhnlicher weiß außgeschrieben / dar-bey aber die Ständ billiges Bedencken trugen / in Erwegung daselbst Sachen von solcherImportantz tractirt werden möchten / die zwarn äusserlichen Ansehen nach den Titul ei-nes jeden Rettung und Conservation deß Vatterlands auff sich trügen / innerlich aber zuAbreissung der Lande vom Röm. Reich / und dessen höchsten Oberhaupt / und dan zu gäntzi-licher Untertruckung der Land=Stände und Unterthanen angesehen / gestalt dan besagtesPfaltz