(189)solches auß den Abschrifften deß uns eingereichten suppliciren und darzu gehörige Beyla-gen sub fasciculo A. mit mehrerem zu ersehen.Nun haben wir besagtes unsers L. Vetters deß Pfaltzgraffen L. von solchen geklag-ten Beschwernüssen abzustehen und was den Ständen und Unterthanen zur Ungebühr ab-genommen auch die entsetzte Mitglieder zu ihren Landämpteren zu restituiren ermahnet /wie E. A. A. auß den Einschluß B. zu vernehmen haben.Wan aber diese Sachen E. A. A. auffgetragener Commission anhängig und theilsaußtrücklich einverleibt seynAls ersuchen wir dieselbe nachmahlen hiemit gnädigst sie wollen mit berührter Com-mission nunmehr würcklich verfahren und was dem Inhalt derselben gemäß ist zu verrich-ten ihnen alles wissen angelegen seyn lassen.Da auch an Vollziehung unsers Herren Vatters und unserer ergangenen resolu-tionen ungehorsamb und Widersetzlichkeit gespürt werden solte / auff solchen Fall wollenE.A.A. zu Vollstreckung der würcklichen Execution unsers Feldmarschalckens deß Graffen von Hatzfeld und unsers Kayserl. Kriegs=Volcks assistentz sich gebrauchen / zu welchemEnde wir E. A. A. beygefügtes Schreiben an besagten in originali und zu dero Nachrich-tung in Abschrifften sub dato überschicken hieran vollbringen E. A. A. ein sehr rühmlichesgemein nütziges Werck / und Uns angenehmes gnädigstes Gefallen / denen wir mit rc. Geben zu Regenspurg den 17. Decemb. 1640.N. 62.An Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm wegen Abstel-lung der von den Gülich und Bergischen Land-Ständen von newengeklagten attentaten. Den 17. Decemb. 1640.ERDINANDT / rc. Durchleuchtiger Hochgebohrner lieber Vetter und9Fürst, bey Uns haben sich die Gülich- und Bergische Land-Stände widerumbzum höchsten beschwert welcher gestalt D. L. wider altes Herkommen / Recht undGerechtigkeiten / und so vielfältige widerholte Kayserl. Decreta und Urtheilen sichunterstanden ohne einiges Land=Tags außschreiben / Vorbewust / Einwilligung und Con-sens der Land=Ständ / noch unterm dato den 10. verwichenen Monats Junii eine vier Mo-natliche Stewr von hundert tausend Reichsthl. außzuschreiben / und solche mit Militari-cher Execution zu erzwingen / dergestalt / daß der gemeine Man auß Desperation für sichselbsten dieser angestelten Execution sich zu entschlagen albereit im Werck begriffen gewe-sen / auch ungezweiffelt grosses Unheil und Spaltung selbiger Landen als Vormauren er-folgt wäre / wan nicht etliche auß Mittel der Stände gleich auffgesessen und mit denen sichhin und wider auff den Dörfferen in armis befundenen außgesetzten Schützen von einemAmpt zum anderen begeben und D. L. darinn befundene Executores und Soldaten ihresWegs zu gehen gütlich hin und abweisen lassen/ gestalt dan solche Gegenwart der Ständeso viel vermögt / daß der gemeine Man von allen Extremitäten abgehalten / und die besor-gende Auffruhr verhütet worden / dieweilen aber D. L. hierauff die jenige so deroselben Executoren von Beytreibung der uneingewilligten Stewren abgewiesen / mit Nahmen undZunahmen neben ihrem Vermögen zu beschreiben anbefohlen / auch der Stände Mitglie-der der von Leorath und Harpff / weilen selbe neben anderen darzu geholffen ihrer tragender Landämpter durch offene Patent entsetzt / als haben uns besagte Ständ / umb Einwen-dung unserer Kayserlichen Hülff und würckliche Vollstreckung der Execution gehorsambstangeruffen / wie D. L. solches auß den Abschrifften deß Uns eingereichten suppliciren unddarzu gehörigen Beylagen mit mehrerem zu vernehmen hatWann dan dieses solche Sachen seynd / die den von unsern Herren Vatteren undVorfahren am Reich Weyland Kayser Ferdinando den andern aller Christmiltester Ge-dächtnus und uns selbsten ergangenen Decreten und resolutionen schnurstracks zuwi-der lauffen und wir die Stande nach Außweisung unsers tragenden Kayserl. Ampts beyjetztgemelten Decreten und resolutionen handzuhaben schüldig und verbunden seyn.Als befehlen wir D. L. nachmahlen gnädigst daß sie den aufgangenen Kays. reso-lutionibus und Decretis parition leisten / die von den Ständen geklagte Beschwerdengäntzlich abstellen / und was D. L. oder deren Beampte oder Unterbeampte von derenStanden und Unterthanen an den uneingewilligten Stewren zur Ungebühr erzwungenihnen ohne Abgang wider erstatte / und dergleichen sich hinvoran gäntzlich und allerdingsenthalte / wie auch die jenige Mitglieder welche ihrer Landsämpter entsetzet darzu widerrestiAa 3
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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189
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