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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
Seite
188
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(188)ckung der ergangenen Kayserl. resolutionen vor und an die Hand nehmen sollen gnädigstBefelch ertheilt / zweiffelen auch nicht / sie werden solchen gehorsambst nachkommen / damitaber jetztgemelte Käyserl. Erklärungen würcklich vollzogen werden.Ats befehlen Wir euch gleicher Gestalt hiemit gnädigst / zum Fall gedachte Unter-beampte bey euch ihren Unterschleiff suchen und der Execution sich entziehen wolten / daßihr denselben die freye Wohnung nicht gestattet: Sonderen vielmehr gegen sie und ihre inder Statt habende Güter per viam arresti oder sonsten bester Gestalt verfahret und besagten unsern Commissariis alle gute Assistentz erweiset / hieran vollbringet ihr unsern gnädigsten Willen, und seynd euch mit Kayserl. Gnaden gewogen. Geben zu Regenspurg der17. Decembris Anno 1640.N.60.An Graffen von Hatzfeld den Kayserl. Commissarienin den Gülischen Streitigkeiten auff deroselben begehren Assistentzu leisten. 17. Decembris 1640.O EROINANOT / rc. Hoch und wohlgebohrner lieber Getrewer rc. Wirmögen dir in Kayserl. Gnaden nicht bergen was massen wir in den jenigenStreitigkeiten so sich zwischen unsers lieben Vetters deß Pfaltzgraffen zu New-burg L. und der Gülich und Bergischen Land=Ständen enthalten zu Hinle-gung derselben unsere Kayserl. Commission den Tit. 2c. Bischoffen zu Oßnabrück und Ab-ten zu Corvey noch vor diesem auffgetragen auch denselben unter heutigen dato anbefohlenhaben da sie an Vollziehung unsers Herren Vatters höchstlöblicher Gedächnus und unserer ergangenen resolutionen Ungehorsamb und Widersetzlichkeit verspüren solten: daß siezu Vollstreckung der würcklichen Execution unsers Kayserl. Kriegs=Volcks und deinerassistentz sich gebrauchen solten.Befehlen dir demnach hiemit gnädigst daß du auff erforderen vorbemelter unsererCommissarien zu Vollstreckung würcklicher execution der von uns ergangenen Kayserl.Decreten und resolutionen mit unsern Kayserl. Kriegs=Volck assistentz leistest hieran voll-bringstu unsern gnädigsten gefälligen Willen und seyn dir mit Kayserl. Gnaden wohlge-wogen. Geben zu Regenspurg den 17. Decemb. Anno 1640.N.61.An die Commissarien in den Gülischen Sachencum inclusione der newen attentatenERDINANOT / rc. Ehrwürdige auch Hochgebohrner Fürst lieber an-dächtiger bey Uns haben sich die Gülich= und Bergische Land=Ständ wider un-sers lieben Vetters Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm L. mehrmahlen zumOhöchsten beschwerd, welcher Gestalt S. L. wider altes Herkommen Recht undGerechtigkeiten und so vielfältige und widerholte Kayserl. Decreta und Urtheilen sich un-terstanden ohn einiges Land=Tags außschreiben / vorbewust / Einwilligung und Consensder Land=Ständ noch unterm dato den 10. verwichenen Monats Julii eine vier Monat-liche Stewr von hundert tausend Reichsthaler außzuschreiben und solche mit MilitarischerExecution zu erzwingen / dergestalt / daß der gemeine Man auß desperation für sich selb-sten dieser angestelten execution sich zu entschlagen allbereit im Werck begriffen gewesenauch ungezweiffelt grosses Unheil und Spaltung selbiger Lande als Vormauren erfolgtwäre / wan nicht etliche auß Mittel der Stände gleich aussgesessen und mit dem sich und wi-der auff den Dörfferen in armis befundenen außgesetzten Schützen von einem Ampt zumandern begeben / und die von besagts Pfaltzgraffen L. darin befundene Executorn und Soldaten ihres Wegs zu gehen gütlich hin und abweisen lassen. Gestalt dan solche Gegen-wart der Stände so viel vermögt / daß der gemeine Man von allen Extremitäten abgehal-ten und die besorgende Auffruhr vor dißmahl verhütet worden. Alldieweilen aber besagte:Pfaltzgraffen L. hierauff die jenige so seine Executores von Beytreibung der uneingewilligten Stewren abgewiesen / mit Nahmen und Zunahmen neben ihrem Vermögen zu überschreiben anbefohlen / auch ihre der Stände Mitglieder den von Leerath und Harff / weildieselbe lieben anderen darzu geholffen; ihrer tragenden Landämpter durch offene Paten-ten entsetzt als haben uns besagte Ständ umb Einwendung unserer Kayserl. Hülff / undErtheilung würcklicher Execution allergehorsambst angeruffen und gebetten wie E. A. A.solches.