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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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187
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(187)zum besten es darbey bewenden lassen / und solchem nach gegen mehrgemelte Ständ sich al-so bezeigen, daß sie desto mehr Ursach haben zu erscheinen und D. L. würcklich an die Handzu gehen / wie wir dan zu dem Behuff an besagte Ständ unser gnädigst Erinnerungs-Schreiben abgehen und Dr. L. hiemit in originali und zu dero Nachrichtung ein Abschriffteinschliessen wollen/ daß bemelte Ständ auff dero D. L. weiters Erforderen gehorsambsterscheinen und sich aller gebühr erzeigen wollen / und wir seynd und verlben D. L. mit ꝛcGeben zu Regenspurg den 14. Novemb. 1640.N. 58.An Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm wegen Abstel-lung der von den Gülich und Bergischen Land-Ständen von newengeklagten attentaten. Den 17. Novemb. 1640.ERDINANDT / ꝛc. Durchleuchtiger Hochgebohrner lieber Vetter undFürst / bey Uns haben sich die Gülich= und Bergische Land=Stände widerumbzum höchsten beschwert welcher gestalt D. L. wider alle Herkommen Recht undGerechtigkeiten / und so vielfältige widerholte Kays. Decreta und Urtheilen sichunterstanden ohne einiges Land=Tags außschreiben / Vorbewust / Einwilligung und Con-sens der Land=Ständ / noch unterm dato 10. verwichenen Monats Junii eine vier Mo-natliche Stewr von hundert tausend Reichsthl. außzuschreiben / und solche mit Militari-scher Execution zu erzwingen / und daß D. L. die den Land=Ständen zu Vollführung ihres Process so wohl als Abstattung der Landschafft Schulden verwilligte Collecten denBeampten beyzubringen verbotten / Gestalt deme L. auß der Abschrifft deß uns eingereich-ten suppliciren und darzu gehöriger Beylag mit mehrerem zu vernehmen hat.Wann dan dieses solche Sachen seynd / die den von unsern Hochgeehrtesten HerrenVatteren und Vorfahren am Reich Weyland Käyser Ferdinando den andern aller Christmiltester Gedächtnus und uns selbsten ergangenen Kayserl. Decreten und resolutionenschnurstracks zuwider lauffen / und Wir die Stände nach Außweisung unsers tragendenAmpts darbey zu handhaben schüldig und verbunden seyn.Als befehlen wir D. L. nachmahlen gnädigst sie wollen die geklagte Beschwerdenalsobald abstellen / und den Ständen und Unterthanen das jenige was dißfals zur Unge-bühr erzwungen worden / widerumb zu restituiren und sich dergleichen hinführo enthalten /hieran vollbringen D. L. neben der selbst Billigkeit unsern gemessen gnädigsten Willenund Meynung und seynd deroselben mit 2c. Regenspurg den 17. Novemb. 1640.N.59An die Statt Cöllen den Gülischen Unterbeamptenkeinen Unterschleiff zu geben / daß sie sich der Vollstreckung der Kaͤy-serl. Verordnungen entziehen. 17. Decembris 1640.Ferdinandt der Dritte / ꝛc.Hrsame liebe Getrewe / rc. Wir mögen euch in Kayserl. Gnaden nicht bergenund wird euch ohne daß gnugsamb bewust seyn / was massen wir auff unterthä-nigst Anhalten und Bitten der Gülich- und Bergischen Land-Ständen zu un09terschiedlichen mahlen zu Bezahlung ihrer Creditoren und Fortsetzung ihres pro-cess denselben ein Collection anzustellen gnädigst bewilligt auch deßwegen erst newlichunsers lieben Vetters deß Pfaltzgraffen WolffgangsWilhelm zu Newburg L. unterm da-to deß 29. Julii daß sie besagte Stände an Beytreibung solcher Collecten nicht verhinde-ren sollen gnädigst anbefohlen / es haben sich aber bey uns besagte Ständ zum höchsten beschwert daß S. L. besagtem rescripto so wenig als den vorigen parirten / sondern die Bey-treibung solcher Collecten ernstlich inhibiren für sich aber die uneingewilligte Stewrenvon den Unterthanen erzwingen liessen mit der unter andern angehefften unterthänigstenBitt, daß sie euch den Gülich- und Bergischen Unterbeampten welche sich etwan der Exe-cution entziehen wolten keinen Unterschlieff zu geben gnädigst anbefehlen wolten.Nun haben wir an unsere in dieser Sachen verordneten Kayserl. Commissarien(Tit. 2c.) Bischoffen zu Oßnabrück und Abten zu Corvey was sie zu würcklicher Vollstre-Ag 2ckung