(186)daran sie von deß Herren Pfaltzgraffen zu Newburg Fürstl. Durchl. verhindert werdenwollen / umb Kayserliche würckliche Executions=Mittel zu ertheilen allerunterthänigst angehalten und gebetten haben.Wie nun allerhöchstgemelte Kayserl. Majest. in dero außgangenen Decretis undresolutionibus sich allergnädigst resolvirt daß die Stände an Einbringung deren zu prose-quirung ihres Rechtens und andere Lands=notturfften außgeschriebenen Collecten nichgehindert werden sollen.Als haben Ihre Kayserl. Majest. auch solchen ergangenen Verordnungen zu Folgobernantes Herren Pfaltzgraffen zu Newburg Fürstl. Durchl. gnädigst ermahnet mehrbemelten Bergischen Land=Ständen an Einbringung mehr berührter Collecten weiterkein Eintrag oder kein Hinderung zu thun / massen sie auß beyligender Abschrifft mit meh-rerem zu ersehen und verbleiben mehr höchstgedachte Kayserl. Majest. den sämptlichenStänden mit Kayserl. Gnaden wohlgewogen. Signatum Regenspurg 29. Julii 1640.N.56.An die Guͤlich und Bergiſche Land⸗Staͤnd daß aufparition der Käyserl. Decreten von Pfaltzgraffen Wolffgang Wil-helmen sie bey den Land-Tägen erscheinen sollen.14. Novemb. 1640.ERDINANDT / rc. Ehrsame / Edle gelehrte liebe andächtige und Ge-trewe / uns hat der Durchleuchtige (Tit. 2c.) Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelmunterm Dato Duͤsseldorff den 28. nechst verwichenen Monats Octobris zu ver-Ostehen geben / wie daß S. Lden. zu Fortstellung der Reiß auff den außgeschriebe-nen und noch wehrenden Reichstag und Erlangung nöthiger spela darzu einen Land=Tagauff den 20. gedachtes Monats angestelt und darzu Euch nacher Düsseldorff beschrieben / inmassen nachdem D. L den Abtruck der Beschreibung und eine darauff gethane Antwortund Erklärung in Abschrifften eingeschlossen hat.Nun haben wir besagtes unsers lieben Vetters deß Pfaltzgraffen L. darauff beant-wortet und sie zur parition unsern ergangenen Kays. resolutionen ermahnet / wie ihr aufden Abschrifften mit mehreren zu ersehen habt.Dieweil wir uns dan zu S. L. gehorsambster Folgleistung in allweg gnädigst versehen. Als ist hiemit unser gnädigster Befelch an Euch daß ihr auff S. Lden. weiters er-forderen / gehorsamst erscheinen und euch aller gebühr erzeigen wollet / hieran vollbringet ihrunsern gnädigsten Willen und seyn euch mit Kayserl. Gnaden gewogen. Geben zu Regen-spurg den 14. Novemb. Anno 1640.N. 57.Antwort an Pfaltzgraffen von Newburg die Be-schreibung der Gülich und Bergischen Land-Ständ zum Land-Tag betreffend. Den 14. Novemb. Anno 1640.O ERDINANDT / rc. Durchleuchtiger Hochgebohrner lieber Vetter undFürst / Uns ist D. L. Schreibens sub dato Düsseldorff den 28. nechstverwiche-nen Monats Octobris zu recht eingehändigt worden / darauß Wir mit meh-Qrerm verstanden was massen D. L. zu Fortstellung der Reiß auff den außge-schriebenen und noch wehrenden Reichstag und Erlangung nöhtiger Spesa darzu einenLand=Tag auff den 20. gedachtes Monats Octobris angestellet / auch die Gülich undBergische Land=Ständ nacher Düsseldorff beschrieben / wie Uns dan D. L. der Abtrucksolcher Beschreibung / und was sich die Ständ darauff erklärt und vernehmen haben lassen / eingeschlossen hat.Nun lassen Wir es so viel die possession der Fürsten=Thumb Gülich und Berg unddarzu gehörigen Landen anlangt bey vorigen unseren beschehen Erklärungen so viel daßgleichwol dieselbe zum Land=Tag zu erscheinen und D. L. nach aller Möglichkeit an dieHand zu gehen willig und urbietig seyn / wofern D. L. unsern für Sie ergangenen Decretisund Befelchen pariren sie bey ihren Privilegien und Gerechtigkeiten verbleiben lassen das jenige was dargegen vorgenommen abschaffen thaten.Wan dan solche Erklärung unsern vorigen resolutionibus gemäß und gantz billichals ermahnen Wir D. L. nachmahlen gantz Vetter= und gnädiglich / sie wollen Ihr selbstzum
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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186
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