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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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185
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(185)Gestalt Uns nun ewer dabey erbottene beständige Trew und Devotion zu sondersangenehmen gnädigsten Gefallen gereicht und wir nicht zweifflen ihr werdet unaußgesetztdarbey verbleiben, euch auch nichts davon abwenden lassen. Also versicheren Wir euchhinwider gnädigst daß wir euch bey recht wider aller unbilligen Gewalt schützen und nichthülffloß lassen wollen / gestalt Wir uns über vorangeregte unsers Vetters und FürstenL. wider Euch / und dargegen die von euch wider S. Lden. geklagte gravamina solcher ge-stalt eines endlichen resolvirt daß Wir uns keines anderen versehen / dan ihr werdet zu bey-den Theilen unseren vorigen und jetzigen Verordnungen in allen gehorsamblich nachkom-men, damit aber solches würcklich geschehe, und den vielfältigen Klagen dermahlen ein-sten recht abgeholffen werde / so haben wir zu solchem End den Ehrwürdigen und Hochge-bohrnen Titul rc. Bischoffs zu Osznabrück und Abten zu Corvey unsere Kayserl. com-mission auffgetragen daß sie diese unsere letztere resolution gedachtes unsers Vetters undFürsten deß Pfaltzgraffen zu Newburg Lden. und Euch auff einen gelegenen Tag und Ortdurch sich / oder dero subdelegirte eröffnen und beyde Theil so viel jeden dieselbe und unserevorige Abscheid berühren / zur schuldigen parition anhalten sollen / euch solchem nach gnä-digst vermahnendt ihr wollet euch ewer seiths also gehorsamblich dabey bezeugen wie dieschuldigkeit solches selbsten erfordere und unser gnädigstes Vertrawen zu euch gestelt ist.seynd euch benebens mit beharrlichen Kays. Gnaden wohgewogen. Geben zu Regenßpurg den 19. Junij 1640.N.54.An Pfaltz Newburg die Bergische Land=Ständ anEinbringung der nothwendigen Collecten nicht zu hinderenden 29. Julii Anno 1640.EROINANDT / rc. Durchleuchtiger / rc. auß dem Einschluß hatD. Lden. mit mehreren zu ersehen / was massen bey uns die sämptlicheLand=Stände deß Fürsten=Thumbs Bergs wegen Bezahlung HubertenBleymans und anderer Creditorn von welchen sie nothwendig so wol zuprosequirung ihrer Rechtsfertigung als auch anderen deß Lands Notturfften viel 1000. Thaler auffnehmen und etliche auß ihnen sich in propriomit Verpfändung ihrer Haab und Güter verschreiben müssen in Unterthänigkeit einkommen und dabey allerunterthänigst gebetten / weilen sie kein anders Mittel als die collecti-rung hierzu hätten D. L. aber sie hieran verhindert daß wir ihnen zu Einbringung solcherCollecten, welche sie neben deß Bleymans liquidirten Forderung noch auff 23000. Rthl.außgeschrieben / unsere Kayserl. Hülff und Executions-Mittel zu ertheilen geruhen wolten.Alldicweilen dan einmahl recht und billig daß die zu unsern und deß Reichs Diensten auchdeß Lands Notturfften auffgenommene Gelder und gemachte Schulden bezahlet werden / und nun hierzu kein anders Mittel als die Collectirung vorhanden / so auch den Stän-den / Krafft unserer zum offteren widerholter Kays. resolutionen und Decreten außtrucklichzugelassen und verwilligt. Als ermahnen wir D. L. hiemit Vetter= und gnädiglich siewollen mehrgedachte Bergische Land-Stände an einbringung obberührter Collecten weiters nicht verhinderen / noch den Amptleuthen solches zu thun / oder sich dawider setzen auff-erlegen und gestatten / damit nicht noth seye auff den wiedrigen Fall die gesuchte executionzu verwilligen und anzuordnen. Solch ist den Kayserl. Decretis und Verordnungen gemäß und wir seynd Dr. L. mit rc. Geben in unser und deß H. Reichs=Statt Regenspurgden 29. Julij Anno 1640.N.51Bescheid für die Bergische Land=Ständ wegen ge-suchter Executions-Mittel zu Einbringung ihrer Collecten.29. Julii Anno 1640.ER Römischen Kayserl. auch zu Hungarn und Böheimb Königl. Majest. un-sern allergnädigsten Herren ist in Unterthänigkeit vorgebracht worden auß waseingeführten Ursachen die sämptliche Land-Stände deß Fürsten-Thumb-Berg / wegen Einbringung deren zu Bezahlung Huberten Bleymans undanderer Creditorn unlängst noch auff 23000. Reichsthaler außgeschriebener Collectendaran