Druckschrift 
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
Seite
184
Einzelbild herunterladen
 

(184)Als haben mir E. A. A. solche Commission (worzu wir denselben zugleich allenvollkommenen Gewalt geben) gnädigst aufftragen und E. A. A. benebens ersuchen wol-len derselben sich gutwillig zu undernehmen darinnen lauth erstgedachter unserer Instruction zu verfahren / und bey den Interessirten Partheyen / auff den Fall sie bey obgedachtenunseren Decreten nicht also gleich acquiesciren wolten alle bewegliche Motiven noch wei-ters einzuwenden / damit solch unsern Verordnungen gehorsambst nachgelebt undalle auß ein= oder anderer seits erfolgenden Widersetzlichkeit dem gemeinen Wesen undihnen den Partheyen selbst besorglich entstehende gefahr verhütet / wir auch dermahl-eins fernere Behelligung in dieser Sachen entübrigt werden mögen / allermassen dißOrths zu E. A. A. unser gnädigstes Vertrawen gestelt ist und wir verbleiben denselbenmit beharlicher Kayserl. Gnaden und allem Guten vorderst wohlbeygethan. Geben Re-genspurg den 19. Jun. 1640N. 52.An die Statt Cöllen cum notificatione der dem Her-ren Bischoffen zu Osznabrück auffgetragenen Commissionde Dato 19. Junii Anno 1640.Ferdinandt der Dritte, etc.Hrsame liebe Getrewe / rc. Wir haben uns auß Ewerer underthänigsten relationvon 23. Julii verwichenen 1639. Jahrs so wohl alß under anderen der Gülich undBergischen Landständen bey uns eingebrachten Beschwernuß Puncten mit meh-ren gehorsamst referiren lassen welcher Gestalt der (Tit. 2c.) Pfaltzgraff zu New-burg nicht allein vor sich der von Vns euch zu auffnehmung beyder Gülich: und Ber-gischer Pfenningsmeister Reittungen auffgetragener Kayserl. Commission nicht alleinfür sich selbst nicht statt thuen / sondern auch seinen Vnderbeampten daß sie sich bey der-selben nit einstellen verbieten wollen.Wan wir nun S. L. die patition Vnserer diß Orths ergangenen Verordnungenaufferlegt und zu desto grösserer vollziehung dieser und aller anderer unser resolutionendenen (Tit: 2c.) Bischoffen zu Oßnabrück und Abten zu Corvey unsere Kayserl. Com-mission auffgetragen / und darbey gnädigst anbefohlen haben daß wan solchen unseren ge-messenen Verordnungen alles ihres Inhalts nicht nachgelebt werden solte / S. A. A. alsdan die Execution auff Anruffen der Ständ / gegen die säumige und ungehorsame / alsmit arrestirung ihrer Persohnen und Güter so lang biß sie unsern Verordnungen ge-horsame Folge leisten procediren und verfahren sollen.Als haben wir euch solches zu dem End notificiren wollen daß ihr die Commissionvorhin befohlener massen fürderlich fortstellet und hierzu so wohl obgedachtes Pfaltz-graffen Lden als auch dessen Vnderbeambte citiret und erfordert / Euch auch auff allenverweigerungs Fall bey obgemeltes Bischoffen zu Osznabrück und Abten zu CorveyA.A. oder derselben subdelegirten umb die würckliche Hülff obverstandener massen an-meldet an deme vollbringet ihr unsern gnädigsten Willen und Meinung rc. Regenspurfden 19. Junii Anno 1640.N. 53An die Gülich und Bergische Landständ cum notifi-catione der dem Herren Bischoffen von Oßnabrück und Abten zuCorvey auffgetragenen Commission in causa der Gülich und Bergischen LandständContra Pfaltz Newburg. 19. Junii Anno 1640.ERDINANOT / rc. Edle Ehrsame / gelehrte liebe Andächtige und Ge-trewe / Wir haben uns in Vnderthänigkeit referiren und vorbringen lassen wasObey Vns so wohl der Durchleuchtig Hochgebohrne Wolffgang WilhelmPfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Bayern / Graff zu Veldentz und Sponheimunser lieber Vetter und Fürst wider euch / als wider seiner Lden. ihr seither deß 14. Aprilisnechst verwichenen 1639. Jahrs in underschiedlichen Memorialien und Schrifften gehor-samst klagend angebracht / was auch ein und der ander Theil umb würckliche Abschaffund remedirung ihrer gegen einander geführten Beschwerden gebetten.Gestalt