(177)sender Resident Philip Ludwig Breitschädel vor ein unbescheidenes hitziges und anzugi-ges Anbringen gegen und wider die Gülich: und Bergischen Landständ einreichen undübergeben lassen.Obwohl wir nun nicht dafür halten wollen / daß solches mit Dr. Lden Vorwisserund Befelch also auffgesetzt oder von deroselben ihme Breitschädel in solcher Form ein-zugeben zugeschicket worden s. ye. So haben wir doch Dr. Lden besagtes Memorial zudem End in Original beyschliessen wollen / damit sie denselben solches gebührend verwei-fen auch dessen bey Vermeydung unaußbleiblicher Bestrassung / sich hinfüran zu enthal-ten ihme ernstlich entbieden könne / und verbleiben Dr. Lden. mit beharlichen Kayserl.Gnaden wohl beygethan. Geben in unserem Schloß zu Eberstorff den 22. Februa-rii Anno 1640.N.45Bescheid in Sachen der Gülich und BergischenLandständen / Contra Pfaltz Newburg. 22. Febr. 1640.ER Röm: Kayserl. auch zu Hungaren und Böheimb Königl. Majest. Un-serm allergnädigsten Herren ist in Underthänigkeit referirt und vorgebrachtworden / was bey derselben der Durchleuchtigste Fürst Herr Wolffgang Wil-helm Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Bayeren / Graffen zu Veldentz undSponheimb / wider die Gülich und Bergische Landständ und gegen seine Fürstl. Durchl.hinwiderumb erstbesagte Gülich= und Bergische Landständ seither deß 14. Aprilis nechstverwichenen 1639. Jahrs in underschiedlichen Memorialien und Schrifften in Underthä-nigkeit klagend angebracht und gebetten. Ob nun wohl allerhöchstgemelt Jhre Kayserliche Majestät sich keines anderen versehen dan es würden beyde Theil bey dero so viel-fältig ergangenen decision- und Verordnungen dermahleins sich zu Ruhe und Friedetbegeben / und derselben bey Jhrer ohne das tragenden schwären Kayserlichen Regierungmit fernerem anlauffen und newen Klagen verschont habenNachdeme sie aber vernehmen müssen daß ein und ander Theil abermahls mit be-schwerden gegeneinander in underschiedlichen Schrifften einkommen und umb derenKayserliche Abhülff= und remedirung gebetten / als haben sie dieselbe auff reiffe und gnug-same der Sachen Erkantnuß nachfolgender Gestalt verabschiedetErstlich in dem sich deß Herren Pfaltzgraffs Fürstl. Durchl. beschwert daß die Gü-lich und Bergische Landstand von dem im Februario gemelten 1639. Jahrs zu Düssel-dorff gehaltenen Landtag ohnverrichter Sachen abgezogen und sich auff die gethane Pro-position in nichts einlassen wollen / seine Fürstl. Durchl. hetten dan angedeuten Kayserl.Endurtheilen Decretis und resolutionibus zuvor ein völliges Genügen gethan / hinge-gen aber die Ständ sich hinwiederumb beklagen daß Ihre Durchl. Ihre Mitstände sozu dem Landtag nicht erscheinen oder sonst angedeuter massen darvon gezogen / eineGeldstraff von fünfftzig / hundert und wohl gar auch vier hundert Goldgülden auffer-legt / Item den außgelassenen Kayserl. Decretis nicht gelebe und nachkomme / sonde-ren solche wider den klaren Buchstaben nach dero Willen außdeuten / erklären undresolviren Jhre Kayserl. Majest. sich darauff in Kayserl. Gnaden also / daß wie siees wegen Erscheinung der Ständ zu den Landtagen bey voren ihren ergangenen re-solutionibus allerdings verbleiben lassen / Also solle weder ein noch anderer Theilsolche Kayserl. Decreta und Verordnungen über das jenige / was darinnen demklaren Buchstaben nach versehen und disponirt weiter nicht extendiren noch densel-ben einigen anderen Verstand machen / der Herr Pfaltzgraff auch von der angemastenBestraffung der Landständ ab und zur Ruhe stehen / vielmehr aber dahin sehen daß erdieselbe bey gutem Willen erhalte und hierdurch Jhrer der Ständ Erscheinung bey denLandtaͤgen umb so viel befürderen helffen solle.Damit aber die Stände sich wegen jetzigen gefährlichen Zeit und Läuffen zu denLandtägen zu kommen sich zu entschuldigen desto weniger Ursach haben / wollen JhreKayserliche Majest. bey dero im Land ligenden Kriegsvolck die gemessene Verordnungthuen / damit besagte Ständ mit nothwendigen Convoyen zu und von den Landtägenversehen werden und sich ein und ausserhalb ihrer Häuser einiges Gewalts nicht zu be-fahren haben sollen.Betreffend die von Ihrer Fürstl. Durchl. gebettene Abschaffung der particularZusammenkunfften der Ständ vor den Landtägen rc. Ist zwar nicht ohne daß in demde Dato Wien den 28. Decemb. verwichenen 1638 Jahrs gebettenem erleuterungs Decret
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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177
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