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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
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176
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(176)solle / Euch solchem nach gnädigst vermahnet ihr wollet euch ewer seiths gehorsamlichdarbey bezeigen / wie die Schuldigkeit solches selbsten erfordert und unser gnädigstesVertrawen zu euch gestelt ist. Seynd euch beneben mit beharlichen Kayserlichen Gna-den wohl gewogen. Wien 26. Sept. 1639.N. 42.An Pfaltz Newburg cum notificatione commissionis.26. Septembris 1639.Urchleuchtiger Hochgebohrner lieber Vetter und Fürst / rc. Wir mögen D. Ld.gnädigst nicht verhalten / was gestalt wir in denen zwischen dero selben und denGülich und Bergischen Landständen schwebenden beschwerlichen differentienUnsere abermahlige gerechte Kayserl. resolutiones ergehen lassen / derenthalbenauch dem (Tit.) Bischoff zu Bamberg und Würtzburg unsere Kayserl. Commission aufgewisse Maß auffgetragen / wie Dr. Lden von Sr. A. mit mehrerm vernehmen wird / die-selbe darbey gnädigst ermahnendt / sie wolle sich angeregter Commission nicht allein be-quemen / sonderen sich auch gegen obbesagten Landständen aller fernern Thätlichkeitenthalten / dargegen Jhro angelegen seyn lassen wie gute Einigkeit und bessere Verständ-nuß beyderseits wieder gestifft und alle gefährliche Weiterung abgestelt und vermittenwerden. Immassen Wir uns dessen zu Dr. Lden. als einen gehorsamen Fürsten deßReichs gäntzlich versehen und deroselben dabey mit behörlichen Kayserl. Gnaden und al-lem Guten vorderst wohl beygethan verbleiben. Geben in unserem Schloß zu Eberß-dorff den 26. Sept. Anno 1639.N 43.An Pfaltz Newburg, die Gülich und BergischeLandständ über die freywillig verwilligte Stewren nicht zubeschweren. 22. Februarii 1640.JIR FERDINANDT der Dritte / rc. Durchleuchtiger Hochgebohrnerlieber Vetter und Fürst / Uns haben die (Tit.) Gülich: und Bergische Land-ständ in Underthänigkeit klagend zu erkennen geben / daß ob wohl Wir uns ü-ber unsere den 11. Octobris deß abgewichenen 1636. Jahrs in §. So viel die Residentz Statt / rc. ergangene resolution underm 4. Aprilis jüngsthin wegen der patrimonialGüter dahin erklärt daß Wir nicht gemeint gewesen die Geistlichen und AdelicherStände an ihren habenden privilegiis und Herkommen zu præjudiciren, sonderen die jeni-ge verstanden haben wollen / welche vor Alters hero stewrbar gewesen / Dr. Lden. doch sichnichts desto weniger understanden die von ihnen auß Gutwilligkeit zu sublevirung desiarmen Manns im Land gewilligte freywillige Stewren von ihrem Einkommen fünff-zehen vom hundert zu ermelter Geist= und Adelicher Ständ höchstem Nachtheil gleich-sam auff eine Schuldigkeit zu ziehen und außzudeuten / dannenhero sie Uns / daß wir die-selbe bey vorgedachter unserer Erklärung gnädigst zu schützen geruhen wollen / in Under-thänigkeit angeruffen und gebettenWan wir dan solches ihr Begehren vorangeregter unserer resolution und der Bil-ligkeit selbst gemeß zu seyn befinden. Als haben wir Dr. Lden zu dem Ende hiemit gnä-digst erinneren / und benebens anbefehlen wollen / daß sie sich dergleichen Newerung un-derlassen noch die klagende Ständ über das jenig was dißfals freywillig von ihnen be-schehen / zur Ungebühr nicht beschweren / oder solches in Consequentz ziehen und im übri-gen sie die Ständ wegen Einwilligung der Contribution also halten solle / wie es dißfalsunsere ertheilte gemessene resolutiones mit sich bringen / daran beschicht unser gnädigstenWill und Meynung rc. Wien 22. Febr. 1640.N.44An Pfaltz Newburg cum inclusione deß durch seinenResidenten wider die Gülich und Bergische Landständ übergebe-nen hitzigen Memorials. 22. Febr. 1640.HERDINANDT der Dritte / rc. Durchleuchtiger Hochgebohrner lieberVetter und Fürst / etc. Auß dem original Beyschluß hat D. Lden. mit meh-Orerm zu vernehmen / was bey Uns deroselben an unserm Kayserl. Hoff anwe-sender