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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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175
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(175)N.40.Commissio auff den Bischoff zu Würtzburg in causader Gülich und Bergischen Landständ / contra Pfaltz Newburg.Eberßdorff 26. Septembris 1639.ERDINANDT der Dritte / rc. Ehrwürdiger Fürst lieber andächtiger / wirmögen Dr. A. gnädigst nicht bergen / was massen bey Uns der (Tit. 2c.) Pfaltz-graff Wolffgang Wilhelm zu Newburg wider die Gülich und Bergische Land-ständ und gegen Sr. Lden erstbesagte Stand hinwiderumb nun ein Zetthero mitunderschiedlichen Klagschrifften einkommen und ein jeder Theil umb förderlich remedir-und Abhelffung seiner Beschwernussen in Underthänigkeit angehalten und gebetten.Wan wir nun dieselbe auff reiffe und fleissige Erwegung der Sachen und aller ih-rer Umbständ solcher Gestalt verabschiedet und darüber unsere Erkantnuß ergehen las-sen / wie Dr. A. auß dem Original (welches wir deroselben in duplo einzuschliessen unddurch sie oder ihre subdelegirte einem und dem andern Theil zu handen lifferen zu lassen,für rathsam befunden) mit mehrerm zu vernehmen hatDemnach es dan nunmehr auff deme beruhet daß dieser und unser vorige Ab-schieds Decreta und resolutiones zur würcklichen Vollziehung gebracht werden und diehierin interessirte Partheyen zu allem Uberfluß durch unsere Kayserliche Commission sol-chen gehorsamst nachzuleben bewogen werden / allermassen Dr. A. unser gnädigste incen-tion hierinnen mit mehrem auß beykommender Instruction zu vernehmen.Als haben wir deroselben solche Commission (worzu wir Ihro zugleich allen voll-kommenen Gewalt geben) gnädigst aufftragen und Dr. A. benebens ersuchen wollen /derselben sich gutwillig zu undernehmen / darinnen laut erstgemelter unserer Instructionzu verfahren und bey den Interessirten Parteyen auff den Fall sie bey obgemelten unserenDecretis nicht also gleich acquiesciren wolten alle bewegliche Motiven noch weiters ein-zuwenden / damit solchen unsern Verordnungen gehorsambst nachgelebt und alle außein oder ander seiths erfolgenden Widersätzlichkeit dem gemeinen Wesen und ihnenden Partheyen selbst besorglich entstehende Gefahr verhütet / wir auch dermahl einst fer-nern Behelligung in dieser Sachen entübrigt werden mögen. Allermassen diß Orthszu Dr. A. unser gnädigst Vertrawen gestelt ist / und wir deroselben mit beharlichenKayserl. Gnaden und allem Guten vorderst gewogen verbleiben. Geben Eberßdorff26. Septemb. Anno 1639.N. 41An die Gülich und Bergische Landständ cum noti-ficatione der dem Herren Bischoffen zu Bamberg auffgetra-gener Commission. 26. Septembris 1639.Jtul:) Wir haben uns in Underthänigkeit referiren und vorbringen lassenwas bey uns so wohl der Tit. &c. Pfaltzgraffe zu Newburg rc. wider euch alswider Sr. L. ihrer / seither deß 14. Aprilis nechsthin in underschiedlichen Memorialien und Schrifften gehorsamblich klagend angebracht / was auch ein und derander Theil umb würckliche abschaff= und remedirung ihrer gegen einander geführtenBeschwerten gebetten.Gestalt uns nun ewer dabey erbottene beständige Trew und Devotion zu sondersangenehmen gnädigsten Gefallen gereicht / und wir nicht zweiffelen / ihr werdet unaußge-setzt darbey verbleiben / euch auch nichts darvon abwenden lassen / also versicheren wireuch hinwieder gnädigst / daß wir euch hiewieder gnaͤdigst bey Recht / wider allen unbil-ligen Gewalt schützen und nicht hülffloß lassen wöllen / gestalt wir uns über vorange-regte unsers Vetters und Fürsten Lden. wider euch / und dagegen die von euch wider Sr.Lden. geklagte gravamina solcher gestalt eines endlichen resolvirt daß Wir uns keinesanderen versehen / dan ihr werdet zu beyden Theilen unseren vorigen und jetzigen Ver-ordnungen in allem gehorsamlich nachkommen / damit aber solches würcklich bescheheund den vielfältigen Klagen dermahlen einst recht abgeholffen werde.So haben wir zu solchem End deß (Tit. 2c.) Bischoffen zu Bamberg und Würtz-burg A. unsere Kayserl. Commission auffgetragen daß sie diese unsere letztere resolution ge-dachtes unsers Vetters und Fürsten deß Pfaltzgraffen zu Newburg Lden und Euch auffeinen gelegenen Tag und Orth durch sich oder dero subdelegirten eröffnen / und beydeTheil so viel jeden dieselbe und unsere vorige Abschiede berühren zur parition anhaltersolle.