(174)sub dato Düsseldorff den 9. und 14. Jan. diß Jahr abgangenen Schreiben so wohl selb-sten als auch absonderlich durch dero an höchstgedachter Kayserl. Majest. Hoff anwe-senden Herren Sohn / Herren Pfaltzgraff Philips Wilhelmen rc. in underschiedlichenPuncten underthänigst angebracht und umb Kayserl. resolution und remedirung inein= und anderen gehorsamblich angesucht und gebetten hat.So viel nun das erste Schreiben vom dato 9. Janu. nechsthin anlangt / weilenallerhöchst gedachte Kayserl. Majest. über das erste / dritte und vierdte Punctum sich vondero Hoff=Kriegsrath auß allbereits allergnädigst resolvirt, als lassen sie es darbey noch-mahls allerdings verbleiben.Betreffend aber das andere Petitum, da haben höchstgedachte Kayserl. Majest. ei-ne Notturfft zu seyn erachtet / vorhero Jhre Churfürstl. Durchl. zu Cöllen hierüber zuvernehmen / so bald nun solches geschehen und dero Bericht einlangen wird / wollen als-dan Ihre Kayserl. Majest. sich hierinnen weiters allergnädigst erklärenBeym fünfften Perito lassen allerhöchstgedachte Kayserl. Majest. deß Herren Pfaltz-graffen Fürstl. Durchl dahin bescheiden / daß sie Fürstl. Durchl. der prætendirenden Gel-der halber sich bey deß Herren Cardinal Infante Hochfürstl. Durchl. selbsten anmeldenwollen.Uber das sechste und letzte Peritum, dieses ersten Schreibens erklären sich JhreKayserl. Majest. allergnädigst / daß sie dieses beschehenen Ansuchens ins künfftig auff be-gebenden Fall gnädigst eingedenck seyn wollenWas nun über das Jhre Fürstl. Durchl. in dem anderen sub Dato 14. Jan. ab-gangenen Schreiben gehorsambst gebetten / daß ihre Kayserl. Majest die reducirte Sum-ma der 800. zu Fuß / und 100. Pferd auß denen von Jhrer Durchl. angezogenen Ursachenauff 2000. zu Fuß / und 300. zu Pferd verstärcken einwilligen auch die Ständ zu derenunderhalt und sonsten zu schuldiger accommodation anhalten wolten / solches habenhöchstgedachte Kayserl. Majest. in abermahlige reiffe Berathschlagung gezogen.Alldieweilen aber dieses so wohl vorigen mit Gutachten deß hochlöblichen Chur-fürsten Collegii als auch denen letzteren wohlerwogenen und publicirten Kayserl. resolu-tionen und Decretis vom 11. Octobris und 21. Decembris deß nechst abgewichenen 1638.Jahrs zuwiederlauffet / als lassen es Jhre Kayserl. Majest. bey solchen cum Cognitionecausæ ergangenen resolutionen und in Krafft derselben beschehener reduction auff 800.zu Fuß / und 100. zu Pferd nachmahls gnädigst verbleiben / deß ungezweiffelten Verse-hens / es werden hochgedachte Jhre Fürstl. Durchl. solchem allem gebührlich nachkom-men / mit aller weiteren Werbung in Ruhe stehen und die Gülich= und Bergische Landeweiters nicht graviren.Betreffend ferners das jenige so in Nahmen vor höchstgedachtes PfaltzgrafWolffgang Wilhelms Fürstl. Durchl. dero anwesender Herr Sohn / Herr PfaltzgrafPhilips Wilhelm gehorsamblichen klagend vorgebracht daß nemblich die Gülich undBergische Landstände den außgangenen resolutionibus und Decretis zuwider / vor derErscheinung auff den Landtägen sich undereinander nacher Cöllen beschrieben / und wassie auff den Landtagen schliessen wollen praeconclusa vota machen. Zweytens / zu IhroFürstl. Durchl. mehrer Beschimpffungen von dem inhibirten Truck und Anschlag derPatenten noch nicht nachlassen / auch drittens auffs newe under ungegründtem prætexteines sub dato 25. Aug. deß verwichenen 1637. Jahrs außgangenen Kayserl. Schreibenseine abermahlige Stewr von 25. tausend Reichsthaler außgeschrieben: haben mehrhöchsternente Kayserl-Majest. hierauff die Stände gnädigst ermahnet daß sie denen subdato 11. Octob- und 28. Decembris deß nechst abgewichenen Jahrs ergangenen resolutio-nibus und Decretis sich gemeß bezeigen / und insonderheit wan deß gemeinen LandesNotturfft willen ein Landtag außgeschrieben wird / darbey unfehlbar erscheinen / auchsonsten sich alles gebührlichen Respects gegen Jhre Fürstl. Durchl. sich gebrauchen sollen,deß gnädigsten versehens wan nur auch auff Seithen hochgedachtes Herren Pfaltzgraf.fen Fürstl. Durchl. den Kayserl. Decretis nachgangen und die von den Ständen geklagtegravamina abgeschafft / daß alsdan zwischen hochgedachter Jhrer Fürstl. Durchl. undden Ständen bessers vernehmen seyn / und alles was beyderseits biß dahero gegenein-ander geklagt worden von sich selbsten fallen und auffhören werde.Welches offthöchsternandte Jhre Kayserliche Majest. mehr höchstgedachtes Her-ren Pfaltzgraffen zu Newburg Fürstl. Durchl. auff obgehörte Puncten und petita zumBescheid zu ertheilen befohlen die seyn und verbleiben im übrigen deroselben mit Vet-terlichen Willen und Kayserlichen Gnaden und allem Guten wohl gewogen. Signa-tum zu Wien den 4. April. 1639.N.40. Com-
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
Seite
174
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten