173also von den Brabantischen Cantzler und Räthen gegen die Stände so Güter in Bra-band haben abermahlen mit repressalien getrohet werde / welches alles abzuschaffen undobgedachte Gülich= und Bergische Landstände abermahlen umb nothwendigen Rathsund execution: Mittel allerunterthänigst angelangt und gebetten haben.Wan wir es dan bey obberührter unserer den 11. Octobris ergangener und den28. Decembris erleuterter Kayserl. resolution nachmahlen allerdings verbleiben lassenund Uns gnädigst versehen / Dr. Lden. wie Jhro ohne das zuthun obliegt derselben viel-mehr schuldige parition leisten als durch weitere Contravention und Interpretation zu fer-nerer Weitleufftigkeit Ursach geben werde.Hierumben so vermahnen wir D. L. hiemit Vetter= und gnädiglich daß sie obangezogenen unseren rechtmessigen Kayserl. resolutionen und Decretis ein würcklich undvollkommenes Genügen leiste / sich aller ungleichen Interpretationen enthalte / weniger dieStände an ihren Adelichen und freyen Gütteren und darüber habenden Privilegierund Freyheiten wie auch altem Herkommen und Gewohnheiten / welchen wir keineswegs præjudicirt sonderen die jenige verstanden haben / so allzeit von Alters hero Stewr-bar gewesen / ferners turbire, sonderen davon gäntzlich abstehe / insonderheit aber in obge-hörter Sachen Bellerbusch contra Elverfelt die execution länger nicht verziehe / nochauffhalte / sondern die Bellerbuscher in das streittige Elverfeldisch Gut biß zu außtragtder Sachen immittiren und dadurch die unschuldige Stände welche mit dieser Sachennichts zu thun / dermahlen der höchstschädlichen repressalien zu Verhütung fernerer Ungelegenheiten entledige / und also durch dieses und was vielgedachte unsere Kayserl. De-creta mehrers erforderen und mit sich bringen der Ständen accommodation und Erschei-nung zu den Landtagen selbsten befürderen helffe.Solches wie es unsern außgangenen Kayserlichen Decretis und der selbst Bil-ligkeit gemeß / also thuen wir uns zu Dr. Lden. der schuldiger parition in allweg versehenund verbleiben im übrigen deroselben mit rc. Wien 4. April 1639N.38An die Gülich und Bergische Landständ sich den Kay-serlichen resolutionibus und Decretis gemeß zu erzeigenDen 4. April 1639.ERDINANDT der Dritte / rc. Liebe getrewe rc. Bey uns hat sich der(Titul) Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm zu Newburg 2c. gegen Euch in Un-Oderthänigkeit beklagt / was gestalt ihr unserer außgangenen Kayserl. resolutionenund Decreten ungeachtet Euch bey jüngst außgeschriebenen Landtag abermahlen vorhe-ro zu Cöllen zusammen gethan und über das jenig so ihr bey berührtem Landtag schlies-sen wollen praeconclusa vota gemacht / deßgleichen zu Sr. Lden nit geringer Verschimpf-fung auffs newe mit trück= und publicirung einer mercklichen Anzahl Patenten in denLanden verfahren / wie auch ferners underm Schein eines sub dato 25. Aug. deß verwiche-nen 1637. Jahrs von Uns außgangenen Schreibens eine abermahlige Stewr von 25tausend Reichsthaler eigenmächtig außzuschreiben euch understanden.Solte es nun die Beschaffenheit also haben wie sich besagtes Pfaltzgraffen Lden.in vorberührten Puncten gegen euch beschwert / so sehen wir nicht wie unseren den 11.Octobris Anno 1638. ergangenen Decretis und resolutionibus der Schuldigkeit nach-gelebt werde.Vermahnen euch derentwegen hiemit gnädigst / Jhr wollet euch denenselben gemeßbezeigen und insonderheit wan deß Landes Wolfahrt und Notturfft willen / ein Land-tag außgeschrieben wird / darbey unfehlbar erscheinen und sonsten gegen Sr. Lden. euchalles gehührenden Respects gebrauchen / daran vollziehet ihr unseren gnädigsten Willenund Meynung und wir seynd euch mit rc. Wien den 4. April 1639N.39.Bescheid für Herren Pfaltzgraffen von Newburgauff inbegriffene underschiedliche Puncten 4. Aprilis 1639EER Röm: Kayserl. Majest. unserm allergnädigsten Herren ist in Under-thänigkeit referiret und vorgebracht worden / was bey derselben Ihre Fürstl.Durchl. Herr Pfaltzgraff Wolffgang Willhelm zu Newburg 2c. in zweyenY 3
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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173
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