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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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(170)N.33.Notification an Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelmen /was der Gülich und Bergischen Landständ Abgeordneten / wegender von gedachten Herren Pfaltzgraffen angestelter neuer Wer-bung angebracht. Wien 10. Novemb. 1638JIR FERDINANDT der Dritte / rc. Durchleuchtiger Hochgebohrnerlieber Vetter und Fürst / Uns hat der Gülich: und Bergische LandständeRitterschafft und Stätte anwesender Abgeordneter allerunderthänigst vorgebracht / was massen demselben Bericht zukommen daß D. Lden. unangesehenWir deroselben in underschiedlichen Decretis daß sie Jhro vorhabende Trouppen auff800. zu Fuß / und 100. zu Pferd als in 3. Compagnien reduciren solten allergnädigstanbefohlen / noch Dato fünff Compagnien zu Fuß und zwey zu Pferd underhaltenanjetzo aber noch newe Patenten auff etliche Compagnien außgetheilt und selbigeTrouppen durch das Fürstenthumb Gulich in den Aempteren zu nicht geringer Ver-kleinerung solcher unserer außgelassenen Decreten, und total ruin der ohne das auffscusserst erschöpfften Einwohner und Underthanen Distribuirt haben / auch die Officie-rer sich öffentlich verlauten lassen / als wann solche Werbungen umb die Landständund Lande zu Dienstbarkeit und also umb ihre Privilegien zu bringen / angesehen seynsolten.Wan Wir dan Uns gegen D. Lden. gäntzlich und gnädigst versehen / dieselbigeunsern hiebevor so vielmahls und noch newlich auff unsere Kayserl. angeordnete Commis-sion und darauff erfolgte Erkäntnuß außgelassenen Kayserl. resolutionen in allem son-derlich aber hierin gebührend nachleben / und denselben zuwider solcher gestalt nichts vor-nehmen werden.Als haben wir Dr. Lden dieses der Gülich= und Bergischen Landstände Ritterschafft und Stätte Abgeordneten allerunderthänigstes anbringen hiemit erinneren wol-len / mit diesem allergnädigst auch gemessenen Befelch / daß wan sichs geklagter massenverhelt / D. Lden. alsdan das jenige Volck / so über die von Uns verwilligte neun hundertMann underhalten und noch darüber zu werben vorhabens seyn möchten alsobalden ein-stellen / und sich unseren Kayserlichen Verordnungen hinführo gemäß verhalten wolle,hieran vollziehen D. Lden-Unseren gnädigsten auch gemessenen Willen und Meynungdero wir mit Kayserl. Gnaden und guten Willen wohlgewogen bleiben. Geben in un-ser Statt Wien den 10. Novembris. 1638.N.34.Abermahliger Bescheid für Pfaltz Newburg unddie Gülische Landständ in ihren StreitigkeitenWien 22. Decemb. 1638.ER Röm: Kayserlichen Majest. Unserm allergnädigsten Herren ist in under-Gthänigkeit gehorsambst vorbracht worden / was auff derselben den 11. Octo-Obris deß zu end lauffenden 1638. Jahrs zwischen deß Durchleuchtig Hochge-bohrnen Fürsten und Herren Herren Wolffgang Wilhelms Pfaltzgraffenbey Rhein / rc. allhie anwesenden Räthen und der Gülischen und Bergischen LandständAbgeordneten ergangene resolution jetztgedachte Pfaltz Newburgische Räth über diein solcher resolution erledigte und verabschiedete underschiedliche Puncten für weittereschrifftliche Erinnerung gethan und umb moderation und Erleutterung deroselben un-derthänigst gebettenWan nun allerhöchstgedacht Jhre Kayserl. Majest. alles das jenig was von derselben verordneten Kayserl. Commissarien allhie und zu Prag von beyden Theilen ge-gen und wider einander geklagt und verhandelt worden / mit sonderem Fleiß / und gut-tem zeitigen Vorbedacht reifflich und wohl erwogen / und darauff obangezogene dertKayserl. Resolution ergehen lassen / alß haben sie solches über jetzige derselben von mehr-ermelten Pfaltz Newburgischen Rähten eingerichte gehorsambste Erinnerung und ge-bettene Erleuterung gleicher Gestalt zu thun nicht underlassen / erklären sich solchem nachhiemit gnädigst / daß sie es nachmahls bey solcher ihrer resolution ein für allemahlverbleiben lassen / gleichwohl in nachfolgenden Puncten mit dieser Modification undErleut=