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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
Seite
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(169)N.31.An Pfaltz Newburg der zu Auffnehmung der Rech-nung deß Gülischen Pfenningmeisters Rechnungen der StattCöllen auffgetragener Commission statt zu thuen.Prag 11. Octob. 1638.ERDINANOT der Dritte / rc. Durchleuchtiger Hochgebohrner lieberVetter und Fürst / rc. Dr. Lden. hat sich guter massen zu erinneren / welcher Ge-Ostalt / Wir zu Hinlegung der zwischen deroselben und den Gülich und Bergi-schen Landständen schwebender differentien unsere Kayserl. Commission an UnseremHoff an= und darzu etliche unsere Reichshoffräthe verordnet haben.Wan wir uns dan über die von Dr. Lden / deputirten Räthen / so wohl als besag-ter Stand Abgeordneten / gegen einander geführte und angebrachte Beschwernussen auffgnugsame und reiffe derselben Erkäntnuß in Kayserl. Gnaden in einem und anderen solcher gestalt resolvirt, wie sie ab dem Beyschluß mit mehrem zu vernehmen under anderenaber auch die Erleuterung dessen von Dr. Lden. wieder die Ständ geklagten excess beyEinforderung der 240. Monatlichen Contribution und der ihnen zu außführung ihresprocess verwilligter Anlagen meisten theils von den Rechnungen und dero von Uns demRath unser und deß Reichs=Statt Cöllen auffgetragener Commission dependirt.Als befehlen Wir Dr. Lden hiemit gnädigst und ernstlich daß sie nicht allein die-ser unser zwischen derselben und der Ständen gemachten Verabscheidung sondern auchunseren vorigen und Weyland unsers in Gott ruhenden Herren Vatters Christmilde-sten Andenckens ergangenen resolution, so viel als dieselbe anjetzt in einem und anderennicht geend oder erleutert gehorsame Folg leisten / sondern auch ihres Theils zu vorange-regter Regnungs Commission ihre Vögte und andere Beampte Unsere hievor abgegan-genen Befelchen gemeß abordnen / und das Werck umb so viel mehr und ehender beför-deren helffe / entzwischen aber die Stände an ihrer Zusammenkunfft wegen Einforder-und Beybringung der Collecten, so sie zu Vollführung ihres process und Abzahlung derLandschafft Schulden vonnöthen nicht hinderen / noch solches deroselben Underbeamp-ten zuthuen verstatten solle: An deme vollziehet Dr. Lden. Unseren gnädigsten auch ernst-lichen Willen und Meynung und Wir verbleiben deroselben mit Kayserl. Gnadenwohl gewogen. Prag den 11. Octob. Anno 1638.N.32.An die Statt Cöllen wegen Fortsetzung der ihr vordiesem auffgetragenen Commission zu auffnehmung deß Güli-schen Pfenningmeisters Regnung. Prag 11. Octob. 1638.Ferdinandt der Dritte / etc.Hrsame liebe Getrewe / Jhr habt euch guter massen zu erinneren / was Wir euchsub dato den 25. Augusti verwichenen 1637. wie auch jüngsthin vom 11. Octobrisdieses Jahrs wegen auffnehmung deß Gülischen Pfennigmeisters HubertenBleymans Rechnungen für gnädigste Commission auffgetragen haben.Wan Uns aber seithero sondere Bedencken vorgefallen / welche Uns zu etwanEnderung solcher Commission bewogen; als haben Wir euch solches erinneren und un-ser Gemüths Meinung dergestalt erklären wollen / daß ihr auß ewerm Mittel zwo qua-lificirte verschwiegene und Rechnungs verständige Persohnen / mit eben der euch gege-benen Vollmacht verordnet / welche von dem Bleyman die Rechnung mit ihren zuge-hörigen Beylagen auffnehmen / und wan solches geschehen dieselbe gleich alsobald auchohne Mittel an Uns und nicht allererst wieder an euch under ihren Pittschafften wohverwahrt bringen / auch wan einer oder der ander Theil auff den ihm zu auffnehmungberührter Rechnungen bestimbten Termin mit seiner Notturfft verfast nicht erscheinenwird / sie ein als den anderen Weg verfahren / und uns den gantzen Verlauff mit allenUmbständen fürderlich berichten sollen; An dem vollziehet ihr unsern gnädigsten Wil-len / und Wir verbleiben euch beneben mit Kayserl. Gnaden wohl gewogen. Prag den11 Octob. 1638.Noti-