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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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(164)beleidigt oder angefochten haben / So müssen wir jedoch vernehmen was gestalt D. Lden.obgedachter Stande Landspfenningmeister Hubert Bleyman / umb daß er auff unserenden 15. Julii nechsthin ergangenen genädigsten Befelch und der Stände Verordnungauff das Laccarische Regiment 6000. Reichsthaler assignirt / seine im Fürsten=ThumbGülich habende Erbgüter in arrest legen / die Früchten gewalthätiger weiß außtreschen /und wegführen / und also Unsere Kayserl. Befelchen verachtet / ihne executiren lassen mitgehorsamster Bitt / daß Wir dißfals unser Kayserl. Ampt einwenden / und die Ständeund deren Bediente durch gebräuchige und herkommene Rechtsmittel wider dergleichenvergewaltungen handzuhaben gnädigst geruheten.Wan dan berührte attentata vor angeregten unseren ergangenen Kays. Verord-nungen und protectoriis gantz zuwider lauffen und Dr. Lden. dergleichen vorzunehmenkeines Wegs gebührt.Als befehlen wir denselben hiemit Vetter- und genädiglich / daß sie obgedachtemBleyman die entführte Früchten oder dessen billigmäßigen Werth / darvor alsbald widererstatte und denselben gut mache / und daß solches geschehen / innerhalb zwey Monaten anunserem Kays. Hoff gebührlich darthue und bescheine / Im übrigen aber zu nachtheil be-rührten unsers Kayserl. protectorii aller ferneren gewalthätigen Handlungen sich gäntzlich und allerdings enthalte / auch da Dr. Lden. je etwan wieder ein oder den anderen zuspre-chen vermeynen und dessen befügte Ursachen haben / selbiges an unserem Kayserl. Hoff dergebühr nach anbringe und darüber gleiche oder unpartheische administration oder Justi-gewärtig seye / damit wir auff den unverhafften widrigen Fall und auff ferner Klagen an-dere Mittel vor die Hand zunehmen nicht verursacht werden mögen: Daran wird von Dr.L. unser gerechter und genädigster Willen und Meynung vollzogen dero Wir mit rc. rc.Prag den 17. Septembris Anno 1638.N.30.Bescheid für Pfaltz Newburg / in der zwischen IhrerDurchl. und der Gulisch und Bergischen Land-Ständen ge-habter Commission. 11. Octobris. Anno 1638.ER Römischen Käyserlichen auch zu Hungaren und Böheimb Königl. Majest.unsern allergnädigsten Herren / ist in Unterthänigkeit referirt und vorgebrachtOworden / was bey der von deroselben angeordneten Kayserlichen CommissionCdeß Durchl. Fursten und Herren / Herren Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelmszu Newburg / rc. an dero Kayserl. Hoff anwesender Herr Sohn / der auch DurchleuchtigsteFürst und Herr, Herr Philips Wilhelm rc. im Nahmen Jhrer Fürstl. Durchl. HerrenVatters / durch ihre hierzu Deputirte Rähte / und dan gleicher Gestalt die allhier anwesen-de der Gülisch= und Bergischen Land=Stände / Ritterschafft und Stätte Abgeordnete / überdie hievor zwischen ihnen vorgewesene und anjetzo von newen enstandene differentien, mitmehrerem vor und angebracht / auch ein jeder Theil umb Abhuͤlff / und remedirung dersel-ben gehorsamlich gebetten hat.Nun hätten zwar allerhöchstgedachte Jhre Kayserl. Majest. nichts liebers gesehen,als daß sich deß Herren Pfaltzgraffen Fürstl. Durchl. mit den Ständen und die Stän-mit derselben wegen vorangeregter zwischen ihnen entstandener differentien, gleich wie inetlichen nachfolgenden Puncten allbereit geschehen von denen hierzu verordneten Kayserli-chen Commissarien untereinander selbsten vergliechen und auff solche Mittel gebracht hät-ten / daß es deroselben Kayserl. Anschlags nicht vonnöthen gewesen wäre / nachdem aberbeyde Theil in unterschiedlichen Puncten angestanden / und ein jeder in seinen Vorbringen und Begehren sich gnugsamb berechtigt zu seyn / vermeint / und also das gantze Werckzu Ihrer Kays. Majest. erkentnus kommen.Als haben sie sich auff reiffe und fleißige der Sachen Erwegung nachfolgenden Ab-scheid zu verfassen und jeden Theil dessen ein original darvon zuzustellen allergnädigst re-solvirt.Und erklären sich hiemit so viel nun den ersten Puncten der Unterhaltung deren auff800. zu Fuß und ein hundert zu Pferd reducirter Trouppen betreffen thuet / bey welchensich Ihre Fürstl. Durchl. unter anderen am meisten beschwerdt / dargegen der Gülich= undBergischen Land=Stände Ritterschafft und Stätte abgeordnete sich vernehmen lassen daßihre Principalen dieses Volcks / wan es anders Jhre Kays. Majest. für nothwendig erachten / zu deroselben allergnädigsten Wohlgefallen unterhalten würden / wan vor erst diesel