(163)N.27An Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm der GüliſchenLand-Ständ Erscheinung auff dem Land-Tag betreffend.Wien den 29. Junii 1638.Urchleuchtiger Hochgebohrner lieber Vetter und Fürst / rc. Auß der Abschrifft hat Dr. Lden. mit mehrerem zu vernehmen, was wir auff dero SohnsOLden. bey Uns gethanes gehorsambstes Ansuchen den Gülich und BergischenOLand-Ständen wegen Erscheinung auff den Land-Tägen in beyverwahrtenoriginal zugeschrieben und verordnet haben / Befehlen demnach Dr. Lden. hiemit gnädigst, sie wolle besagte Ständ und dero Syndicos unserer an dieselbe ergangenen resolu-tion gemäß nicht allem frey sicher zum Land-Tag reisen und wieder abgehen lassen / son-deren dieselbe auch ohne eintzige Trennung an ihren deliberationibus und votiren auchSchliessung derselben nicht hinderen oder darvon auff und abhalten. Und wir verbleibenDr. Lden. benebens mit rc. Wien 29. Junij 1638.N.28.An Guͤlich und Bergische Land⸗Staͤnd wegenErscheinung auff den Land-Tägen. 29. Junij 1638.Dle Ehrsame gelehrte liebe Andächtige und Getrewe: Nachdem Wir vonunsers lieben Vetters Pfaltzgraff Philips Wilhelms Lden. mit mehrerem be-richtet worden / was massen Ihr auff dero geliebten Vatters Pfaltzgraff Wolff.gang Wilhelms Lden. gethanes außschreiben und ertheilten salvum condu-ctum vor Euch und ewer Syndicos euch auff den Land=Tagen zu erscheinen resolviret ha-ben sollet.Also lassen wir es auch geschehen daß ihr zu folg Unserer allbereit hiebevor den 25.Augusti verwichenen 1637. Jahrs euch zugeschickter resolution bey den Land=Tägen er-scheinet / deß Pfaltzgraffen Lden propositiones anhöret / dem alten Herkommen gemäß be-rathschlaget und darauff / was deß Lands jetzige Notturfft erforderen wird dem nothlei-denden Vatterland und Euch selbst zum besten schliesset doch dergestalt daß hierdurch unddiese interims Verordnungen wider der an unserm Kayserl. Hoff angefangenen Commis-sion noch andern unsern dieser Sachen halber ergangenen Kayserl. Verabscheidungenund relationen im wenigsten præjudicirt noch euch dannenhero einiger Nachtheil zugezo-gen werden solle; Wie wir zu solchem End / und damit ihr euch einiger Gefahr nicht zu be-sorgen haben möget euch unser special Kayserl. protectorium bey der in vorigen Verordnungen begriffenen Straff hiemit ertheilt haben wollen / und verbleiben euch dabey mitKäys. Gnaden wohlgewogen. GWien den 29. Junii 1638.N.29.Anderwerter Befelch an Pfaltz Newburg/ von allenattentatis wider Hubert Bleyman abzustehen und die entführteFrüchten zu restituiren. Prag 17. Septemb. 1638.Urchleuchtiger rc. Dr. Eden. ist guter massen bekant / was gestalt Wir derOGulich und Bergischen Land=Stände Pfenningmeisteren Unserm und deßHeyl. Reichs lieben getrewen Hubert Bleyman nicht allein unser Käyserl. pro-Otectorium bey gewisser Pöen und Straff / wider alle gewalthätige Handlung.gnädigst gegeben und mitgetheilt / sonderen auch Dr. Eden dabey in Gnaden anbefoh-len / ihne an Verrichtung seiner anbefohlenen Dienst und Geschäfften keines Wegs zu hin-deren noch sonsten in einige weiß via facti zu turbiren und zu beschweren / sondern dafernD. Lden. gegen ihne oder andere der Ständen zugethane und Verwandten etwas zuspre-chen solches vor Uns als ordentlichen Richter und Oberhaupt gebührend vor= und anzubringen.Obwohl Wir uns nun gnädigst versehen es würde D. Lden. solchen unseren respective protectoriis und Beselchen gehorsambst schuldige Folge geleistet / denselben keineswegs contravenirt / weniger ein oder den anderen deme zugegen an Güteren oder Persohnenbelei-X 2
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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163
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