(162)N. 26.Commissio auff in benendte Herren Reichs Hoff-Rähte, wegen gutlicher Vergleichung der zwischen Pfaltz New-burg und den Gülich- und Bergischen Ständen schwe-benden Differentien. 18. Maji 1638.ON der Röm. Kayserl. Majest. unsers allergnädigsten Herren / wegen dero-selben Reichs Hoff-Räthen Herrn Tobiassen von Haubitz Freyherren, HerrenOtto Melandern, Herren Conrad Hiltbranden und Herr Justo Gebharden,Sallen dreyen der Rechten Doctoren hiemit in Gnaden anzuzeigen / dieselbe ha-ben sich guter massen zu erinneren / was von etlichen Jahren hero / so wohl bey der jüngstabgelebten in Gott seeligst ruhender / als auch der jetzt regierenden Kays. Kayserl. Majest.Majest. auff Seithen der Gulich= und Bergischen Ritterschafft und Land=Stände gegenund wider Ihre Fürstl. Durchl. Herr Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelmen von Newburgin unterschiedlichen Puncten, für vielfältige Klagen und Beschwerden in unterthänigkeitgehorsambst vorgebracht / und was allerhöchstgedachte Kayserl. Majest. darauff sichin ein und andern in unterschiedlichen resolutionibus und Decretis allergnädigst erklärthaben.Wie nun allerhöchstgedachte Kayserl. Majest. Ihro zu forderst die conservationund Wohlstand der Gulich und Bergischen Landen insonderheit angelegen seyn lassen /und dannenhero umb so vielmehr alle Mißverständnus und Zweyspalt / welche noch ubrigund nicht hievor erledigt und verabscheidet seynd / auch nur zur Weitterung und Ruin derLanden Ursach geben / gnädigst gern abgeholffen sehen möchten. Also und nachdeme sievernommen daß besagtes Herren Pfaltzgraffen Fürstl. Durchl. sich gegen besagte Gülichund Bergische Stände so schrifft-als mundlich erklärt / dieselbe bey ihren Privilegien Frey-heiten und alten Herkommen verbleiben zulassen und sie in allem zu tractiren, wie sie vonden vorigen in Gott ruhenden Hertzogen der Landen gehalten worden / So haben dero-wegen mehrhöchstgedachte Kayserl. Majest. in Erwegung aller der Sachen umbstände /sich ex officio Cælareo und auß Vetterlicher gnädigster Sorgfalt zumahlen bey jetzigendeß Herren Pfaltzgraffen Wolffgang Wilhelms Sohns: Wie auch der Ständen Depu-tirten Anwesenheit / sich auff eine gütliche Commission zwischen beyden Theilen anzuord-nen allergnädigst resolvirt / auch hierzu obbenente dero Herren Reichs Hoff=Rähte inGnaden deputirt und verordnet / mit dem gnädigsten Befelch / daß sie mit dem ehestenim Nahmen und in statt Jhrer Kayserl. Majest. so wohl höchstgedachten anwesendenHerrn Pfaltzgraffen in Nahmen seines Herren Vatters als auch der Gulich und Bergi-schen Land=Stände Abgesandte (darzu ihnen hiemit aller nothwendiger Gewalt gegebenwird vor sich bescheiden und erforderen / denselben den Jnhalt dieser Kayserl. Commissionfürhalten / sie mit ihren Notturfften anhören und vernehmen darauff und auff empfange-nen gnugsamen Bericht dahin alles Fleisses zu sehen sich angelegen seyn lassen sollen / diesel-be vermittels ihrer interposition und unterhandlung gegeneinander guttlich zu vereinigenund zu vergleichen. Solten aber ernennte Herren Commissarii mit der güttlichen accom-modation je nicht fortkommen können / auff solchen Fall sollen dieselbe wie weit sie dasWerck gebracht und an weme es haffte / auch was es der unvergliechen Puncten halberfür eine eigentliche Beschaffenheit habe / höchstgedachter Kayserl. Majest. dero allerunterthänigste relation und Verrichtung nebens angeheffteten gutachten zu deroselben gnä-digste Occision gehorsambst überreichen / Jedoch ist hiebey offt höchsternenter Kays. Ma-jest. gnädigste Erklärung / daß durch diese commission weder Ihres in GOtt ruhendenHerren Vatters noch deroselben selbst eigenen ergangenen resolutionibus und Decretisnichts derogirt, sondern solche bey ihren Kräfften gelassen: auch dem Herren Pfaltzgraffen zu Newburg keine possession oder Gerechtigkeit eingeraumet noch den InteressirtenChur= und Fürsten an dem unerörterten successions Streit einig præjudicium oder Nach-theil zugezogen werden solle: An deme wird allerhöchstgedachter Kayserl. Majest. Wil-len / und Befelch vollzogen und verbleiben obbenenten dero Reichs Hoff-Rähten / samptund sonders mit Kayserl. Gnaden wohlgewogen. Signatum Laxenburg den 18. Maji1638.An
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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162
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