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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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(161)N.24Bescheid für den Herren Pfaltzgraff Philips Wil-helmen, &c. über die gebettene Communication der Gülich- undBergischen Ständ Anbringen / Item die gesuchte Ver-schönung der reservirten Platze. 15. April 1638.Er Römischen Käyserl. Majest. Unserm allergnädigsten Herren ist in Unter-thänigkeit referirt und vorgebracht worden / was der Durchleuchtigster FürstOHerr Philips Wilhelm Pfaltzgraff bey Rhein im Nahmen seiner Durchl.CHerren Vatters 2c. in zweyen Memorialien unterm 9. dieses Mo-nats Aprilis / wider die Gülich= und Bergische Land=Stände in Unterthänigkeit klagendangebracht / und darbey wegen der durch hochgemelt dero Herren Vatteren mehrmahlergesuchter Communication bemelter Ständ einbringens so wohl als Befreyung der re-servirten Plätze, und sonderlich der Statt Düsseldorff mit mehrerem gebetten hat.Wie nun Sr. Fürstl. Durchl. Herr Vatter / Herr Pfaltzgraff Wolffgang Wil-helm auß denen Jhrer Durchl. Insinuirten unterschiedlichen resolutionibus und rescriptisden Inhalt besagter Ständ beschehenen Anbringens gnugsam abzunehmen gehabt Sr.Fürstliche Durchl. auch selbst unschwer zu erachten / daß allerhöchstgemelt Ihre KäyserlMajest. albereit / von dero Hoffs-Kriegs-Rath auß dero general Commissario Arnol-den Boymer / derentwegen gemessen Befelch ertheilt / worbey und weilen Ihre Durchl.von denselben ungezweiffelt dero allergnädigste Intention nunmehr vernommen habenwerden sie es dan nachmahls gnädigst bewenden lassen.Welches auff allerhöchstgedachte Ihre Käyserl. Majest. mehr besagtem HerrenPfaltzgraffen zu Bescheid anzudeuten gnädigst anbefohlen die seiner Durchl. darbey mitKäyserl. Gnaden und allem guten wolgewogen verbleiben. Signatum Wien den 15.April 1637.N.2f.Ferner Bescheid ratione petitae communicationis.22. April 1638.Je Römische Käyserliche Majest. Unser allergnädigster Herr / haben Ihro inUnterthänigkeit vortragen und referiren lassen / was bey deroselben Ihre Fürstl.ODurchl. Pfaltzgraff Philips Wilhelm zu Newburg / in Nahmen und an statt seines Herren Vatteren, Herren Wolffgang, Wilhelmen Pfaltzgraffen, rc. Wegencommunication deren von den Gülischen und Bergischen Ständen eingebrachten Kla-gen und Beschwerden anderwerts in Unterthänigkeit angebracht und gehorsambst ge-sucht und gebetten hat, wiewohl nun allerhöchst gemelte Käyser. Majest. auß hiebevorbereits angezogenen und anderen wohlgegründten Ursachen einige Communication zu ver-willigen niemahlen vor nöhtig zu seyn befunden: So haben jedoch dieselbe auff besagterHerren Pfaltzgraffen Fürstliche Durchl. die von den Gülich= und Bergischen Ständenzur höchstgemelter Kayserl. Majest. information eingereichte allerunterthänigste Ableh-nungs Schrifft allein zur Wissenschafft communicirt werden solle / jedoch dero Gestaltund also / daß allerhöchsternendte Käyserl. Majest. durch diese verwilligte Communica-tion weder der in Gott ruhender Herr Vatter höchstseeligster Gedächtnus noch der vonIhro selbst außgangenen Kayserlichen resolutionibus Decretis & rescriptis in wenigstenpræjudicirt / noch dieselbe auffgehebt oder eingestelt seyn / Sonderen daß denselben allesihres Inhalts würcklich nachgelebt werden solle, welches rc. Wien 22. Aprilis1638.Com-