(160)einen / und dan Gülisch=und Bergischen Land-Stände / Ritterschafft und Stätten anandern Theil in unterschiedlichen Schreiben und Schrifften von newen gegen einander ge-horsamst eingebracht / geklagt und gebetten. Nun erinneren sich Jhre Königl. Majest. al-lergnädigst wohl / daß noch bey lebziteen dero geliebsten Herren Vatters ChristseeligsterGedächtnus theils auch in Zeit Ihrer unlängst angetrettener Käyserl. Regierung den meh-rern diesen von beyden Theilen einkommenen Beschwerden / suchen und begehren / durch er-gangene vielfältige Käyserl. resolutiones solcher gestalt abgeholffen und auff erwogene derSachen Erkäntnus also verabscheidet / daß darbey beyde Theil billich verbleiben und nichtedarwider vorgenommen und attentirt werden sollen: Demnach aber allerhöchstgedachteIhre Käyserl. Majest. auß denen einkommenen actis jetzt einanders vorkommen und diesel-be ungern vernommen daß solche dero Herren Vatters und theils auch Ihre rechtmäßigergangene resolutiones ausser acht gelassen und darwider allerhand Newerungen gesuchtund durchgedrungen werden wollen.Als haben Ihre Käyserl. Majest. dero Käyserl. Ampt dißfals zu interponiren undsich dessen zu gebrauchen für nöhtig befunden / verordnen und wollen demnach / daß allesolche resolutiones, so viel dieselbe den ein=oder den andern Theil berührt / und hierinnennit mehrers erleuttert werden / nachmahls bey ihren Kräfften gäntzlich verbleiben / unddenen zu wider nichts vorgenommen werden solle / Insonderheit aber / daß Ihre Fürstl.Durchl. der Collectation deren von den Standen eingewilligten 240. Monatlichen Con-tribution, und deren Beytreibung / wie solche ihnen erlaubt / und zu dem End sie ihre Pa-tentes außgehen lassen / sich allerdings enthalte / und was Er Herr Pfaltzgraff dargegen vorandere Patentes sub poena dupli publicirt oder sonsten in einige oder andere Weg vorge-genommen / solches alsobald abthue / auffhebe und cassire. Inmassen dan Ihre Käyserl.Maiest. dasselbe auch totaliter cassiren auffheben und abthuen und darvor gehalten habenwollen; Alles was Ihre Durchl. an diesen 240. Monaten eingenommen und durch dieIhrige einforderen und erzwingen lassen / bey Betrohung der würcklicher Execution zurLand-Cassa alsbald restituire / und daß solches würcklich beschehen innerhalb sechs Wo-chen nechst nach Einhändigung diß / glaublich bescheine. Zum andern daß Sr. FürstlDurchl. die Ständ an prosequir- und Fortsetzung ihres Rechtens keines Wegs hinderenoch die zu solchen End von Ihrer Kayserl. Majest. ihnen verwilligte Collectas ver-wehre.Drittens die Ständ bey ihren alten Herkommen unbeträngt und unzertrent lasse / unddero den 25. Augusti nechst verwichenen 1637. Jahrs ergangener Käyserl. resolution derSchuldigkeit nachlebe und nachkomme.Zum vierdten den Ständen wegen refusion und Widererstattung deren von seinerFürstl. Durchl. angegebenen anticipationen nichts befehle / auflege und zumuthe / biß dieStänd auff vorgehende Communication, welche ihnen hiemit auch verwilligt / an Ih-rer Kayserl. Majest. Hoff zuvor darüber der Notturfft nach gehört und sich dieselbe dar-über was Recht und billig mit schliessen und resolviren werden.Für das fünffte / die von selbsten und eigenes Willens den Ständen Monatlichauffgelegte 6000. Reichsthaler zuforderen einstelle noch deßwegen oder dergleichen etwasinskunfftig an die Stände suche und begehre.Zum sechsten der zu Cöllen angeordneter und derselben Statt Magistrat auffge-tragener Kayserl. commission statt thue / und sich derselben accommodire, der StandPfennigmeister Huberten Bleyman / noch jemand anderen / welcher bey solcher commissi-on zu thuen / oder darzu geschickt wird / in einigen Weg nicht beleidige / ober etwas an-ders de facto vornehme / auch endlich wegen der ihme Herren Pfaltzgraffen hiebevor be-willigten 800. man zu fuß und 100. Pferd sich die auff Ihrer Majest. Reichs Hoff=Rathsund general Commissarii Arnolden Freyherren von Boymers unterm dato den 19. Fe-bruarii jüngsthin auffgetragene commission, sich also bezeige wie derselben gnädigstesVertrawen nachmahls zu seiner Fürstl. Durchl. gesetzt wird. Decretum & SignatumPreßburg unter Jhrer Kayserl. Majest. hervorgetruckten Secret Insigels den 22. Mar-tii Anno 1638.Bescheid
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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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160
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