(158)Nun hätten Wir uns zwar gnädigst versehen D. Lden. würden sich dieser UnsererKäyserl. Commission vielmehr gehorsamlich accommodirt als einiger offension und Be-trohung gegen obbemelten Pfenningmeister haben vernehmen lassen. So müssen wirdoch von dem Gülischen Pfenningmeistern Huperten Bleyman in unterthänigkeit kla-gend vernehmen, daß D. Lden. denselben nicht allein unverschuldter weiß an seinen Ehrenund guten Nahmen gantz verkleinerlich angreiffen und solches gar in offentlichen Truck undmit vielen unerfindlichen Aufflagen divulgiren / sondern demselben auch an seinem Leib /Haab und Gütteren zuzusetzen sich betrohlich vernehmen lassen / mit unterthänigster Bitt /daß Wir ihme hier wieder Unsere Käyserl. Hülff zu ertheilen auch vor aller Vergwalti-gung zu schützen und zu handhaben gnädigst geruheten;Wan dan dergleichen Handlungen der Rechten und deß Heyl. Reichs Satzun-gen auch unserem an Dr. Lden. unterm dato 15. Aug. nechst abgewichenen 1637. Jahreergangenen Käyserl. Verordnungen und Befelchen gäntzlich zu wider und aber D. Ldensolchen allen gehorsamlich nachzukommen und von allen eigenthätigen proceduren abzuste-hen in allweg obligirt und gebühren thuet.Als befehlen Wir Dr. Lden. hiemit gnädigst daß sie obberührter Unserer zu abhö-rung der Rechnungen angeordneter Kayserl. Commission dero beschehenen einwendensunerachtet sich unweigerlich accommodiren, und mit allen gewalthätigen Handlungenund attentaten gegen obernandten Gülischen Pfenningsmeister Hupert Bleyman gäntz-lich einhalte / und in Ruhe stehe / sondern da D. Lden. je wieder denselben etwas zusprechenoder zu haben vermeynt / solches bey uns particulariter vor- und anbringe und deß gebüh-renden Außtrags erwarte / Inmassen Wir dan denselben auch in Unseren Käyserl. SchutzSchirm / und protection gnädiglich an- und auffgenommen haben / solches wie es an sichselbsten recht und billich / als vollziehet D. Lden. auch hieran unseren gnädigsten Willen undMeynung dero wir ꝛc. Preßburg den 21. Jan. 1638.N. 21.Mandatum oder Patent an der Pfaltz Newburgischeangemaste Beampte ꝛc. in den Gülich- und BergischenLanden pro restitutione der ohne Käys. Befelch er-hebte 240. Monatlicher Contribution.Den 22. Martii 1638.IR FERDINANDT der Dritte ꝛc. (Titul ꝛc.) Entbie-ten N. allen und jeden deß Durchleuchtigen Hochgebohrnen WolffgangWilhelms Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bäyeren Graffen zuVeldentz und Sponheimb / Unsers lieben Vetters und Fürsten in den Gu-Wlisch- und Bergischen Landen Intitulirten und vermeindten Statthalter,Cantzler und Rähten zu Düsseldorff / auch anderen hohen und niederenBeampten / Richteren / Schultheissen / Düngeren, Vögten / Geld und Stewrheberen / undsonst allen anderen angemasten Officianten, wie die Nahmen haben mögen Unsere Käys.Majest. Gnad / und fügen denselben hiemit zu wissen / nachdem Wir auß denen erstbesagtesPfaltzgraffen Lden. so wohl als der Titul rc. Gülich und Bergischen Land=Ständen / Rit-terschafft und Stätten von newen gegen einander eingebrachten Klagten nicht ohne Miß-fallen vernehmen müssen / wie daß auch unerachtet der von Weyland dem Allerdurchleuch-tigsten Titul rc. unseren freundlich geliebten Herren und Vatter / Christmiltesten Anden-ckens so wohl / als uns selbsten seithero Unser angetrettenen Käys. Regierung vielfältig auß-gelassenen rechtmäßig und wohlerwogenen Käyserl. resolutionen und Erkantnussen sol-chen ergangenen Käyserl. Verordnung zu wider / an seithen seiner Lden allerhand unzu-läßige Newrungen gesucht und durchgetrungen werden wollen / indeme vorgemeltenPfaltzgraff sich unterstanden den gedachten Land=Ständen aufferlegte Collectation derbewilligten 240. Monat einfachen Römerzug durch absonderlich publicirte Patenten undBefelch von den Unterthanen sub pœna dupli zu erforderen und solche durch euch als Sr.Lden ministros und verordnete Geldhebere nicht allein erzwingen lassen / sondern ihr hätte.auch über das jenige so ihr deroselben gelieffert von diesen zu Unsers und deß Heyl. ReichsKriegsheers notturfftige Unterhaltung verwilliget und außgeschriebenen Gelderen gantzunverantwortlicher weiß einen guten Antheil für euch und Eweren privat Nutzen innen be-halten / und dan dieses alles Sachen seynd / die wir wegen obhabenden Käys. Ampts durch-auß
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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158
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