(157)fohlen worden. Und verbleiben höchstgedachte Jhre Käys-Maj. besagten Land=Ständen.Ritterschafft und Stätten, wie auch den Abgeordneten mit Kayserl. Gnaden gewogen.Signatum zu Eberstorff unter mehr höchstgedachte Jhrer Käyserl. Majest. auffgetrucktenSecret Insigel den 4. Septemb. 1637.N. 19.An Pfaltz Newburg wegen deß den Gülischen Land-Ständen ertheilten und erleuterten Bescheids. 14. Sept. 1637.Ferdinand / ꝛc.Urchleuchtiger Hochgebohrner lieber Vetter und Fürst / D. L. wird sichzu errinneren haben / was Wir derselben unteren dato den 25. nechst ver-wichenen Monats Aug. unter andern in zweyen unterschiedlichen Schrei-ben zugeschrieben daß sie nemblichen die Gülich- und Bergischen Land-Standen nicht höher als was auff Unterhaltung der 800. zu Fuß und100. Pferd vonnöthen seye zu collectiren, und daß die Befragung von denCollecten so besagte Land=Ständ zu prosequirung ihres Rechtens anlegen allein auff diePfächter so Fürstl. Cammergüter in Pfachtung haben gemeint / die andere aber deß Für-sten Unterthane im Lande zu contribuiren schüldig seyn sollen. Nun haben sich die Abge-ordnete besagter Land-Stände in beyden diesen Puncten beschwärt und mehrere Erleutterung gebetten / wie D. Lden. auß beygefügter Abschrifft deß uns gereichten supplicirenmit mehreren zu ersehen hat.Wan dan unser Intention so viel den ersten Punct anlangt ohne daß dahin gerichtetgewesen / das von D. Lden. zu Beschützung der Lande wider Unsere und deß Reichs Fein-de mehrers nit als 800. zu Fuß und 100. Pferd erhalten werden solle / die Collecten aberso hierzu vonnöhten / wie es in den Länderen herkommen angestellet / und eingefordertwerden sollen; Jnmassen dan solches zu mehrmahlen erklärt und angedeutet worden / alslassen wir es nachmahls darbey bewenden / gestalt Wir uns dan auch erklären daß jetztan-gedeute Collecten, wie auch die jenige so sie zu prosequirung ihres Rechtens und andererLands Notturfft anlegen / von den jenigen sollen erhoben werden / welche sonsten in or-dentlichen von den Land=Ständen auff gemeinen Land=Tägen bewilligten Stewren vonAlters hero zu collectiren brauchlich / darbey wir aber ihnen gemessen befohlen daß sie sowohl die in Pragerischen Friedensschluß als bey nechst gehaltener Churfürstl. Zusammen-kunfft zu Regenspurg bewilligte 120. Monat einfachen Römerzug / den jenigen so von unsdahin angewiesen werden / gegen bebührender Quittung ordentlich abrichten und bezah-len, jedoch mit dieser außtrücklichen Erklärung und Bedingung daß Wir hierdurch ei-nem künfftigen Landsfürsten / welchen die Succession dieser Landen zuerkent werden möch-ten an seiner Landfürstl. Gerechtigkeit nichts præjudicirt haben wollen. So wir D. Lden.zur Nachrichtung anzufügen ein Notturfft erachtet / sein und verbleiben beneben D. Lden.mit 2c. Geben zu Eberstorff den 14. Septembris Anno 1637.N. 20.An Pfaltzgraffen zu Newburg sich der Commissionin der Gülischen Rechnungs-Sach zu accommodiren und widerHupert Bleyman mit allen attentatis einzustehen. 21. Jan. 1638.Ferdinandt der Dritte / etc.Urchleuchtiger / rc. D. Eden. hat sich ausser allen Zweiffel gnugsamb zu erinne-ren was Wir noch sub dato 25. Aug. nechst verwichenen 1637. Jahrs wegenCAuffnehmung so wohl deß Gülischen als Bergischen Pfenningmeisters Rech-gen für eine Käyserl. Commission auff Bürgermeister und Raht unserer unddeß H. Reichs-Statt Cöllen gnädigst außfertigen lassen.NurB 1
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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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