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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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(154)N.16.Antwort an Pfaltz=Graffen zu Newburg wegenAußschreibung der Landtag cum communicatione was andie Bergische Ritterschafft wegen 120. Monat ge-schrieben worden. Den 25. Aug. Anno 1637.Ferdinandt der Dritte / ꝛc.Urchleuchtiger Hochgebohrner lieber Vetter und Fürst / ꝛc. Wir habenDr. Lden. Schreiben sub dato Düsseldorff den 4. 5. und 22. nechstver-wichenen Monats Julii zu recht empfangen und was Dr. Lden. wider dieLand-Ständ von Ritterschafft der Fürsten-Thumb Gülich und Bergklagend angebracht mit mehrerm verstanden; Demnach aber die meistenSPuncten durch vorige Käyserl. als auch Unsere eigene ergangene resolu-tiones ihre Erledigung und abhelffliche Maß haben / als hat es billig bey derselben sein Bewandtnus und wiewohl wir es der Possession jetztgemelter Länder halben bey vorigenKayserl. und unser eigenen Erklärung verbleiben lassen / so haben wir doch gern vernommerdaß sich Dr. Lden. dahin erklärt daß Sie hinfüran besagte Ständ wann sie zu Land=Tagenerscheinen und die nothwendige Anlagen gebührlich bewilligen für sich selbst und extraordi-narie mit Stewren und Anlagen nicht beschweren / auch in übrigen ihren gravaminibusnach Inhalt deß jenigen was Anno 1629. allerdings verglichen worden remedirenwollen.Haben derowegen bemelten Ständen gemeßlich aufferlegt und anbefohlen / daßwan sie hinfüran / solcher gestalt zu Land-Tägen beschrieben würden sie darauff gebührlicherscheinen und darauff die gemeine Notturfft berathschlagen und was denselben gemäß vonihnen sämptlich vor gut und rathsam befunden sie vollziehen und leisten helffen sollen / wieD. Lden. auß der Beylag sub Num. 1. zu sehen / Jedoch ist hiebey unser gnädigster Willund Befelch daß D. Lden. so wohl bey solchen Zusammenkünfften als auch sonsten sich allergewalthätigen Handlung gäntzlich enthalten / und da dieselbe wider ein oder den anderenetwas zu sprechen oder zu haben vermeynen / solches bey Uns als ordentlichen Richter undOberhäupt / und die wir ohne allen respect gleichmäßige Justitz administriren werden particulariter anbringen und von Uns auß gebuhrenden Außtrags erwarten thue.Was dan von D. Lden. in berührtem Schreiben wegen der von newen btwilligter120. Monat Contribution einfachen Kömerzug gemeldet worden / da können Wir dero-selben nicht verhalten / daß Uns gleich dieser Tagen von unsers lieben Vetters und Schwa-gers deß Churfürsten auß Bayren Lden. für desselbigen von unseren und deß H. ReichsKriegsheer habenden Corpo, wie die Bergische Contribution angewiesen / ein gantz be-wegliches Schreiben zukommen / darinnen dieselbe gebetten / daß wie den Land-Stän-den gedachtes Bergischen Hertzog=Thumb die schleunige Richtigmachung solcher Contri-bution aufferlegen wolten.Weilen nun hierbey periculum in Mora und unsere und deß gemeinen WesensKriegsdienste mercklich interessirt seyn; Als haben Wir besagten Land=Ständen anbe-fohlen solche Contribution gegen gehörige Quittung / alsobald zu erlegen; Jedoch mit die-sem Vorbehalt / daß Wir hierdurch einen künfftigen regierenden Lands=Fürsten / welchen die Succession berührten Fürsten=Thumb und Landen zuerkant werden möchte / anseiner Landfürstlicher Gerechtigkeit nichts præjudicirt haben wollen / wie D. Lden. aufder anderen Abschrifft sub Numero 2. vernehmen wird / welches interims Mittel wir / wieangedeutet ob moræ periculum und Dr. Lden. eingewendeten Entschuldigung halbernohtwendig ergreiffen müssen / versehen Vns demnach gnädigst / ist auch unser ernstlichenBefelch D. Lden. wolle sich hierwieder keineswegs setzen / noch sie die Stände an Collectir-und Einbringung solcher Stewr verhinderen. Hieran erstattet D. Liebden / neben Be-fürderung deß gemeinen Wesens nutzen / Unsere gefällige Meynung. So Wir / mit rc.Wien 25. Aug. 1637.Copia