(151)eingehet / heimbliche oder offentliche Werbung vornehmet / oder zu einiger Kriegs=Verfas-sung schreitet / sondern an ordentlichen Recht / welches wir dan denselben nicht versagenwerden euch begnügen lasset: Im übrigen lassen wir es bey unserer allbereit zu Regenspurgin Krafft obberührter von Unsern freundlichen geliebten Herren und Vatteren / Ferdinandideß Anderen / Römischen Kayser höchstseeligster Gedächtnus / gehabten Plenipotentz subdato den 14. nechst verwichenen Monats Februarii gethaner Erklärung allerdins bewen-den / und werdet ihr solcher Erklärung obligender Schuldigkeit nach. / billich nachzukommen wissen / vornemblich aber befehlen Wir euch daß ihr auff die von uns eingewilligte800. Man zu fuß und 100. Pferd / weil das Land bey diesen jetzigen in der Nachbarschafftsich erzeigenden grossen Kriegsgefahr ohne Defension nicht zugelassen werden kan unfehl-barlich die gehörige Contributiones herschiesset / zu deren billigmässigen und im Reichherkommenen exaction, Wir dan nicht gemeint seynd deß Pfaltz-graff zu Newburg Lden.durch dieses Patent / die Hand zusperren / was sonsten Ewere eigene Belegung zu prose-quirung eweres Rechtens anlangen thuet / lassen Wir es bey vorig ergangenen Käyserl. re-solutionen bewenden.Betreffend aber den Punctum oder Reitungen so der Pfennigs=Meistee Hubert Bley-man verrichten und ablagen solt / hat es bey dem alten Herkommen sein Verbleiben / nemb-lich daß solche in Gegenwartsewerer Deputirten auffgenommen werde / So wir euch durchdiß offentlich Patent andeuten wollen / und verbleiben euch in übrigen mit Käyserl. Gna-den gewogen. Geben Wien. 12. Maij Anno 1637.N.12.An Pfaltz⸗Graffen zu Newburg die GüliſcheStaͤnd hoher nicht als auff 800. zu fuß und 100. Pferd zu colle-ctiren. Den 25. Augusti. Anno 1637.Ferdinandt der Dritte / ꝛc.Urchleuchtiger Hochgebohrner lieber Vetter und Fürst / D. Lden. hat sichguter massen zu errinneren / was massen Wir in Krafft gehabter Vollmachtvon Weyland dem Allerdurchleuchtigsten Fürsten und Herren, HerrenIFerdinando den Anderen Römischen Käyser unserm freundlichen geliebtenHerren und Vatters: Christmiltester Gedächtnus Uns unter dato Re-genspurg den 14. nechst verwichenen Monats Februarii durch unsern Dr.Lden. ertheilten Bescheid dahin allergnädigst erklärt und resolvirt / daß Wir gnugsam zuseyn befunden daß zu Beschützung deß Landes und Besetzung der vesten Oerther und in denGülischen Landen 800. zu fuß und 100. Pferd unterhalten werden / und daß hierzudie Land=Stände die gehörige Contribution und Unterhaltung herbey schaffen sollen.Wan wir es dan bey solcher Unserer Erklärung nachmahlen bewenden lassenauch daß die Land=Stände hierzu contribuiren sollen in nechsten Unsern den 12. Majiaußgefertigten Mandato außtrücklich befohlen / Sie sich auch hierzu anerbietig gemacht.Als befehlen wir D. Lden. hiemit gnädigst Sie wollen gedachte Land=Ständhöcher als nicht als was die Unterhaltung auff 800. zu Fuß und 100. Pferd erfordert col-lectiren / und daß die Monatliche Bezahlung der Soldaten vermög der Länder Privilegien und alten Herkommen durch der Landschafft Deputirten und Land=Commissariengeschehe. Hier erstattet D. Lden. Unsern gnädigsten gefälligen Willen / und Wir / rc.Wien den 25. Augusti 1637.An
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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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